MW
Niederlande seit dem Jahre 1829 269
den Art. 9 des Vertrags vom 15. Nov. stillschweigend auf, wonach die Schif-ahrt auf den Binnengewässern, um von Antwerpen an den Rhein und umgekehrt^ ni gelangen, gleichfalls wechselseitig frei bleiben und nur maßigen Abgaben unter-worfen fein sollte. *) Auf der andern Seite ist der Vertrag vom 21. für Belgien-dl' günstig, weil die Frage, ob morgen Krieg sein wird, wegfallt, der Waffenstillstand' -st feierlich von England und Frankreich garantirt. Belgien kann also bei der Ge-wißheit eines langen Friedens seine Milizen entlassen und die Armee auf den Frie-oenswß setzen. Es ist wahr, die Besitznahme von Lillo und Liefkenshoek wird ver-tagt, so auch die Rückzahlung einiger Millionen, welche Belgien an dem Syn-dicatstilgungsfonds als seinen Antheil zu fodern hat; dafür bleibt es aber im Be-sitze desjenigen Theiles von Luxemburg und Limburg, welche der Schlußvertrag anHolland zurückgeben wird; es benutzt also fortwahrend ein Gebiet von einer hal-ben Million Bewohner zu seinen Werbungen und zieht davon mehr als 6 Millio-nen Francs an Steuern und Abgaben; ebenso wenig braucht es jetzt zu der niederlän-dischen Schuldenlast etwas zu zahlen, und die Flußschiffahrt ist für die belgische,französische und britische Flagge von allen Abgaben befreit, bis über die von Hol-land gefoderten Tonnen-, Wege- und Transitabgaben im Destnitivtractat ent-schieden werden wird.
Unmittelbar nach der Auswechselung der Ratificationen wurde von Eng-land am 29. Mai das am k. Nov. 1832 auf die niederländischen Schiffe ge-legte Embargo aufgehoben; dasselbe geschah in Frankreich, welches auch die gefan-genen Hollander sofort in ihre Heimat entsandte, wo die Tapfern festlich empfan-gen wurden. Ferner erging von London nach den Dünen der Befehl, daß dievereinigte englisch-französische Flotte sich trenne und heimkehre. Der König derNiederlande hat bereits seine Häfen der britischen und der französischen Handels-flagge geöffnet, auch die Schiffahrt auf der Maas freigegeben. Die Freiwilligenwerden beurlaubt; übrigens aber scheint der Kriegsfuß fortzudauern. Holland hatalso einen diplomatischen Sieg erfochten; denn der von Herrn Dedel übergebeneEntwurf zu einer Übereinkunft zwischen den drei Machten, London den 23. März1833, enthält das Wesentliche des Präliminarvertrags vom 21. Mai, nur daßdort ein Waffenstillstand bis zum 1. Aug. d. I. vorgeschlagen war. Der KönigWilhelm hat demnach die Genugthuung, daß Frankreich und England ihm nach-gegeben haben. Die am 22. Oct. 1832 in London abgeschlossene Conven-tion, für deren Vollziehung die französische Armee, sowie ein französisches und eng-lisches Geschwader in Bewegung gesetzt wurden, diese Convention, die der Kömgder Niederlande selbst nach der Einnahme der Citadelle von Antwerpen nicht aner-kennen wollte, hat bei dem provisorischen Vertrage aufgegeben werden müssen.Dreijähriges Protokolliren, zwei Feldzüge des französischen Heers, eine Seeexpe-dition der vereinigten Geschwader, und 30 Millionen Francs, welche Frank-reich für Belgien aufgewendet, haben nur zu einem Interimsvertrage geführt, dernicht einmal auf der Vollziehung der diktatorischen londoner Convcntion beruht!Der König der Niederlande kann nunmehr, ohne einem seiner Rechte förmlich ent-sagt zu haben, mit den fünf Großmächten über einen Destnitivtractat mit Belgien,folglich über die Modifikation des Tractats vom 15. Nov. 1831 unterhandeln.Von jenen Machten haben sich bereits Ostreich, Preußen und Rußland ") für die
0 Ein holländisches Blatt bemerkte hinsichtlich dieses Punktes: Holland zahleeinstweilen noch die gcsammten Zinsen der Staatsschuld, und Belgien brauche sei-nen Theil daran (8,400,000 Gulden) noch nicht beizutragen; da in diesem Antheileaber auch die 600,000 Gulden, als der Preis für die Schiffahrt auf den hollän-dischen Binnengewässern begriffen wären, so folge, daß Belgien vor der Hand dieseSchiffahrt noch entbehren muffe, denn da dasselbe den Kaufpreis nicht zahle, ss^onne es auch die erwordene Sache nicht verlangen.
*9 Bekanntlich ist der russisch? Kaiser des Prinzen rcn Orankn Schwager; 'ccr Kü-