Niederlande seit dem Jahre 1829
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die Lage wie verher: die Scheide und die Maas dem belgischen Handel gesperrt,^ und der Krieg stand fortwahrend drohend an den Grenzen des noch nicht anerkann-ten Staats. Ein neuer Notenwechsel begann; Holland gab punktweise nach;auch England und Frankreich bestanden nicht mehr auf der unmittelbaren Räu-t mung der gegenseitig abzutretenden Gebietstheile, aber unablässig verlangten beide! nui^ sofortige Eröffnung der Maas, die Fortdauer der freien Scheldeschiffahrt, wiesie am 1. Nov. 1832 bestanden habe, und den freien Handelsweg durch die Pro-vinz Limburg. Endlich sandte der König der Niederlande, an die Stelle des Ba-rons van Zuylen van Nyevelt, Salomon Dedel als Bevollmächtigten nach London,wo er am 13. März 1833 ankam. Die Conferenz der Bevollmächtigten der fünfMachte trat daselbst am 1. Apr. 18§3 wieder zusammen, und man glaubte, daßder russische Bevollmächtigte, Graf Matuszewicz, der am 2. Apr. über Berlin,wo er sich mehre Tage aufhielt, nach Petersburg reiste, die endlichen Vorschlagezu einer provisorischen Übereinkunft überbracht habe. Den Mächten war vor Al-lem die Feststellung des Friedens die Hauptsache; denn Belgien fand seine Lage sounerträglich, daß es laut den Krieg verlangte, und König Leopold konnte mit sei-nem Ministerium die Volksstimme in den Kammern nicht länger beschwichtigen.Jeden Augenblick war Belgien von einem Angriffe der Hollander bedroht. Seineeigne Rüstung zerrüttete seine Finanzen, und Frankreichs Beistand konnte wol denAngriffoder Überfall der Niederländer zurücktreiben, ihm aber nicht zuvorkommen.Belgien selbst durfte nicht angreifen. Diese Lage war schlimmer als Krieg. DasMinisterium und der König Leopold suchten daher bei beiden Höfen dringendnach, einen Waffenstillstand zu erlangen; darüber verlor das Ministerium dieMehrheit in den Kammern; die Minister gaben ihre Entlassung ein; aber esfanden sich keine Nachfolger. Der König löste also die Kammern auf, umZeit zu gewinnen. Von Frankreich durfte er keine fernere Anwendung vonZwangsmitteln erwarten; dies wollten weder England, wo die Meinung fürHolland sich auch in dem Parlamente sehr lebhaft äußerte, noch die übrigenMachte, welche auf die Ereignisse im Orient ihre ganze Aufmerksamkeit wen-den mußten. Übrigens lag den Engländern, wie den Belgiern, Alles an derHerstellung der freien Schiffahrt und der Handelsverbindung mit Deutschland.Die publicistische Förmlichkeit der Anerkennung des belgischen Staats und seinesKönigs von Seiten Hollands, die Finanzfrage wegen der Rentenzahlung Belgiens,die Territorialfrage wegen der Räumung der gegenseitig abzutretenden Gebiets-theile und wegen Luxemburg sollten dem Endvertrage zu bestimmen überlassen blei-ben. Da Preußen und Rußland mit einer provisorischen Übereinkunft, welchedem Könige der Niederlande die Beobachtung eines Wassenstillstandes auf unbe-stimmte Zeit zur Pflicht machte, einverstanden waren, so blieb dem König der Nie-derlande nichts übrig, als ebenfalls einzuwilligen; denn er gab dadurch nichts vonseinen Rechten und Ansprüchen auf. Holland und Belgien konnten entwaffnen,und der Handel in seine alte Bahn zurückkehren. Der niederländische Bevollmäch-tigte übergab daher dem englischen und dem französischen Gesandten eine vorläufigeÜbereinkunft am 23. März. Darauf erfolgte von diesen eine Note am 2. Apr.,welche der niederländische Bevollmächtigte am 16. Apr. erwiderte, worauf jeneam 22. Apr. antworteten, bis der niederländische Bevollmächtigte durch die Notevom 16. Mai, Talleyrand und Palmerston aber durch die letzte Note vom 19. Maizusammen über das holländische Provisorium sich vereinigten. *) So wurde dennam 21. Mai 1833 in London von Talleyrand, Palmerston und Dedel in der Ab-sicht, zwischen England, Frankreich und Niederland die Verhältnisse herzustel-len, welche vor dem Monat Nov. 1832 bestanden, ein (Präliminar-) Vertrag
*) Die hierauf bezüglichen Aktenstücke wurden den Generalstaatm, deren Sitzungam S9. Mai 1833 eröffnet worden war, am 1. Zun. vorgelegt.