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Dritter Band (1833) M bis R
Entstehung
Seite
266
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266 Niederlande seit dem Jahre 1829

herabgesetzt. *) Warum sollen wir Belgien stark machen? Warum gegen Hol-land und nicht gegen Frankreich? Man sagt: Wir führen Krieg, um den Kriegzu verhindern. Er gestehe, er sei nicht Inländer genug, um das zu verstehen.Man sage ferner: Es werde nur ein kurzer Krieg werden. Aber nicht die Lange,sondern die Gerechtigkeit einesj Krieges sei es, was einen Englander bekümmere.Man behaupte, diese Operationen würden den Gegenstand zu Ende bringen. DieEinnahme von Antwerpen werde aber nicht die Sache beenden, sondern nur eröfs- !nen. Holland könne dessenungeachtet die Schelde schließen.

Die londoner Conferenz hatte sich, wie in dem betreffenden Artikel gezeigtworden ist, in Folge dieser von England und Frankreich einseitig ergriffenenZwangsmittel, nach Bekanntmachung des 70. Protokolls vom 1. Ort. 1832,factisch aufgelöst und die Unterhandlungen wurden seitdem bis zum Wiederzu-sammentritt der fünf Bevollmächtigten unter den einzelnen Cabineten durch Notenund Antworten, durch Trennungsentwürfe und Gegenentwürfe bald in Berlinund Paris, bald in London geführt. Je dringender aber der König der Belgierauf Entscheidung drang, desto langsamer rückte die Verhandlung mit dem haagerEabinete vorwärts. Talleyrand und Palmerston hatten zwar zu London am30. Dec. 1832 eine neue Übereinkunft geschlossen, nach welcher der König derNiederlande seine Truppen aus den Forts Lillo und Liefkenshoek ziehen, die Maasund deren Nebenflüsse dem Handel eröffnen, auch die freie Schiffahrt auf derSchelde, wie sie es seit dem 20. Jan. 1831 gewesen, wiederherstellen sollte;England und Frankreich aber wollten die Räumung Venloos, des holländischenAntheils von Limburg und des deutschen Antheils von Luxemburg, nach der durchden Vertrag vom 15. Nov. 1831 bezeichneten Abgrenzung, abseiten der belgischenTruppen erwirken und dem Könige der Niederlande übergeben, wogegen dieser dieHandelsverbindungen zwischen Belgien und Deutschland durch das Limburgischeoffen und ungestört lassen, die Benutzung der durch die Städte Mastricht undSittard nach den deutschen Grenzen führenden Straßen nur einem mäßigen Wege-gelds unterwerfen, dafür aber dieselben in tauglichem Zustande erhalten würde.Das haager Cabinet nahm jedoch diesen Vertrag nicht an. Niederland sei berech-tigt, selbständig und auf eigne, nicht auf fremde, allein zu Gunsten Belgiens ihmdictirte Bedingungen Frieden zu machen. Es wollte daher die^ freie Scheldeschif-fahrt nur gegen ein sehr mäßiges Tonnengeld zugestehen, sowie die freie Benutzungder Maas und des Rheins gegen einen dem Mainzer Tarif ") gleichkommendenZoll; endlich solle der freie Durchzug zu Lande über Sittard und Mastricht gegeneinen Zoll von höchstens 1 Procent gestattet sein. Belgien solle vom 1. Jan. 1833an 8,400,000 Gldn. als seinen Antheil an den Zinsen der Staatsschulden bezahlen,die Regulirung der rückständigen Zahlungen aber späterer Übereinkunft vorbehal-ten bleiben. Holland willige ein, fortan, wie Belgien, ein neutraler Staat zusein; Belgien solle sein Heer auf den Friedensfuß bringen; allein der König derNiederlande wünsche nicht, daß ähnliche Bestimmungen für das hollandische Heerin den Tractat ausgenommen würden; er wolle spater sehen, wiefern Vermin-derungen stattfinden könnten. Luxemburg bilde den Gegenstand eines besondernTractats mit den fünf Machten und der deutschen Bundesversammlung. Lillo >und Liefkenshoek sollten erst drei Wochen nach erfolgter Ratification des Vertragsüberliefert, die Aufhebung des Embargo der holländischen Schiffe und die Frei-lassung der Garnison der Citadelle aber dem Abschlüsse vorausgehen. Da auchdieser Entwurf in Paris und London nicht annehmbar gefunden wurde, so blieb

*) Dies war seit der Trennung Belgiens, für dessen Jndustrieinteresse jene Ab-gaben bestanden, geschehen.

**) Dieser war durch den Mainzer Vertrag vom 3l. März 1831 in Bezug amdie Rbeinschiffahrt festgesetzt worden.