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Dritter Band (1833) M bis R
Entstehung
Seite
264
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264 Niederlande seit dem Jahre 1829

an und schloß mit den fünf Mächten den (im Artikel Belgien schon erwähnten i 'Friedensvertrag vom 15. Nov. 1831. Allein der König der Niederlande weigerte !sich, jene Artikel anzunehmen, weil sie noch immer der Trennungsgrundlage desAnhangs ^ vom 13. Protokolle widersprachen. Er beharrte um so mehr in seinerkriegerischen Stellung, da nach dem Falle Warschaus Rußland, Preußen undOstreich die Ratification des Tractats vom 15. Nov. verzögerten und endlich die-selbe nur bedingt, ünter der Voraussetzung, daß einige für Holland nachtheiligeArtikel abgeändert würden, vollziehen ließen. Die Unterhandlungen eines außer-ordentlichen russischen Bevollmächtigten, des Grafen Orloss, im Haag (im Marz1833), konnten den König in feinem Entschlüsse nicht wankend machen. (S. ILondoner Conferenz). Freiwillige Anleihen deckten die Kosten der fortwah-renden Rüstung desReichs der vereinigten Niederlande", so wurd: in der Ver-sammlung der Generalstaaten das Vaterland genannt. Als endlich am 39. Ott. >1833 gleichlautende Noten der Geschäftsträger Frankreichs und Englands imHaag vom Könige drohend verlangten, am 3. Nov. zu erklaren, ob die Cita- ,delle von Antwerpen nebst den dazu gehörenden Forts am 15. Nov. bestimmtgeräumt sein würde, so drückte der Minister der auswärtigen Angelegenheiten in ^einer Note vom 3. Nov. 1833 beiden Geschäftsträgern das Erstaunen des Königsdarüber aus, daß England und Frankreich der unabhängigen Krone Niederlande! !Gesetze vorschreiben wollten. Dieses sei, sagte der Minister, nur für die von dem ^Könige angenommenen Stipulationen des Trennungsentwurfs vom 15. Nov. 1831 lverpflichtet. Erst nach der Auswechselung der Ratificationen eines Schlußver-trags könnten die Gebiete geräumt werden, welche ihre Landeshoheit wechseln soll-ten. Die Citadelle von Antwerpen aber sei ein Unterpfand, um billige Bedingun-gen der Trennung zu erlangen. In demselben Sinne bewilligten die General-st-aaten den von der Regierung verlangten außerordentlichen Staatsbedarf, unddas Volk erhob sich zum Landsturme. Damals sprach sich van Alphen, eines derausgezeichnetsten Mitglieder der zweiten Kammer, in einer Rede über die auf Hol-land bezügliche Politik Europas unter Anderm so aus:Den Folgen und Ergeb-nissen des Aufruhrs und der Plünderung läßt man mächtigen Schutz angedeihen,und die Geschichte keiner Zeit bietet ein ähnliches Beispiel dar. Belgien wurde fürunabhängig erklärt, ohne daß man den beleidigten Theil über die Bedingungen be-fragte, unter denen die Anerkennung dieser Unabhängigkeit möglich wäre. Aberdies war nicht genug. Europas höchstes Gericht erließ einen Urteilsspruch, dervon Belgien verworfen und von dem Oberhaupte unsers Staats angenommenwurde; aber es half nichts, das Recht der Empörung mußte gefürchtet und gehegtwerden. Dies war noch nicht genug. Europa, ohnmachtig gegen die Revolutio-nen, hinderte uns, unser gutes Recht zu behaupten. Aber man mußte noch weitergehen. Der verletzte Theil, angeklagt, daß er in die Trennung und Anerkennungum keinen Preis willigen wolle, brachte im Laufe des verflossenen Jun. billige undwahrhaft annehmliche Bedingungen in Vorschlag; im Wesentlichen wichen siewenig von denen ab, welche die Conferenz vorgeschlagen hatte; aber der Durstnach Unbilligkeit verschmähte sie; und nun soll der verletzte Theil gezwungen wer-den, von Denen, die den Vertrag zerrissen und das gute Recht mit Füßen getre-ten haben. Gefetze anzunehmen. Und das ist das Werk des aufgeklärten, gesit-teten und christlichen Europas! Doch dies Alles ist noch nicht genug. Die Be-handlung, der man einen seinen Pflichten und Schuldigkeiten treu gebliebenenStaat aussetzt, bezeichnet man als Mäßigung, Unparteilichkeit und Ehrfurchtvor dem Völkerrechte, als Mittel endlich, um den allgemeinen Frieden zu erhalten,und dies Alles in dem so oft vorgeschobenen, aber so übel verstandenen Interesseder europäischen Politik!

Die Drohung der durch den Vertrag vom 33. Ott. 1833 verbundenen