Druckschrift 
Dritter Band (1833) M bis R
Entstehung
Seite
258
Einzelbild herunterladen
 

258 Niederlande seit dem Jahre 1829

Ordnung und des Rechts. Von der Zeit an hat sich die edle Jugend Nordnieder-lands mit hoher Begeisterung freiwillig unter das Banner Oraniens gestellt, undihre wohlgeordnete Schar stand bis zum Jun. 1833 gerüstet für die Ehre und dasRecht des Vaterlandes. Nun ward auch der kraftige van Maanen wieder ins Ju-stizministerium berufen, Clissort zum Minister des Waterstaats und der Finanzen,und van Doorn zum Minister des Innern erhoben; Baron Verstolk van Soelenleitete die auswärtigen Angelegenheiten, und der Prinz von Oranien ward am4. Oct. zum Ehef der provisorischen Verwaltung der südlichen Provinzen ernannt.Die von dem Prinzen am 5. zu Antwerpen erlassene Proklamation erklarte, dasVerwaltungspersonal der belgischen Provinzen sollte fortan ganzlich aus Belgiernbestehen; die Angelegenheiten sollten in französischer Sprache verhandelt und denBelgiern die größte Freiheit des Unterrichts der Jugend gestattet werden. Alleindie provisorische Regierung in Brüssel hatte unter dem Einflüsse der von de Pottergeleiteten republikanischen und französischen Partei bereits die politische Selbstän-digkeit Belgiens ausgesprochen und einen Nationalcongreß berufen, um einStaatsoberhaupt zu wählen. Hierauf eröffnete der König am 18. Oct. die or-dentliche Sitzung der Generalstaaten.Die Erwartung", sagte der Monarch zuden versammelten Staaten,daß der größere Theil der Bevölkerung der südlichenProvinzen die Rückkehr derselben (unter das Haus Oranien) wünschen werde, hatmich zu dem Entschlüsse bewogen, meinen Sohn, den Prinzen von-Oranien, mitder einstweiligen Regierung derjenigen südlichen Provinzen zu beauftragen, welchetreu geblieben sind, wie auch ihm die Sorge anzuempfehlen, die im Aufruhr be-griffenen Provinzen durch Überredungsmittel der gesetzlichen Ordnung so viel alsmöglich wiederzugewinnen. Auf diese Weise habe ich so viel von mir abhing durch eine administrative Absonderung die Entwickelung der Ansicht vorbereitet,welche die Generalstaaten in ihrer letzten außerordentlichen Sitzung aussprachen."Während dies im Haag geschah, hatte der Prinz von Oranien, durch die von derprovisorischen Regierung in Brüssel gefaßten Beschlüsse gedrängt und von seinen bel-gischen Rathgebern überredet, am 16. Oct. in Antwerpen eine Proklamation erlassen,worin er, die Instructionen des Königs überschreitend, Belgiens Unabhängigkeilund den Grundsatz der Wahl eines Oberhauptes durch das Volk anerkannte. Erglaubte sich dadurch an die Spitze der Bewegung zu stellen; allein die provisorischeRegierung der Insurgenten machte am 18. Oct. bekannt, daß es einer Anerken-nung nicht bedürfe; das belgische Volk handle als Souverain. Auch in den vondem Prinzen vorgeschlagenen Waffenstillstand wollte sie nur dann einwilligen,wenn der Prinz den holländischen Truppen beföhle, Antwerpen, Mastricht unddie Citadelle von Termonde zu räumen, wie auch sich hinter den Moordyck zurück-zuziehen! Die holländische Armee stand aber nicht unter dem Befehle des Prinzenvon Oranien, sondern unter dem Prinzen Friedrich, daher auch General Ehasse,Befehlshaber in Antwerpen, von dem Prinzen von Oranien keinen Befehl an-erkannte.

So war der Bruch zwischen Holland und Belgien entschieden. Auf dieKunde von den brüsseler Beschlüssen und den gewagten Schritten des Prinzen er-klärte der König den Generalstaaten am 20. Oct, da die grundgesetzliche Gewaltin den südlichen Provinzen nicht mehr anerkannt werde, so möchten sich die Gene-ralstaaten nur als Repräsentanten der nördlichen Provinzen betrachten und denSüden sich selbst überlassen, bis der König, mit Zuratheziehung seiner Bundes-genossen, einen Beschluß darüber gefaßt habe. Nunmehr nahm auch der Königdie seinem ältesten Sohne ertheilte Vollmacht zurück und befahl, die FestungenAntwerpen, Mastricht und Venloo in Belagerungstand zu setzen. Der erste förm-liche Angriff erfolgte von Seiten der Belgier am 24. Oct, bei Berchem; die Hol-»lander mußten vor der Übermacht weichen. Nun drangen die Insurgenten am