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Dritter Band (1833) M bis R
Entstehung
Seite
257
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Niederlande seit dem Zahre 1829 257

die Bruderhand fand, wird er künstig mit der Concurrenz von England undDeutschland, ja des ganzen Nordens zu kämpfen haben. Die traurige Lageder niederländischen Handelsgesellschaft, sagte man laut, sei der Erfolg ihrer Ver-bindung mit den undankbaren Belgiern, da sie nur inländische Fabrikate verführendürfe; die Colonien litten, indem sie durch die thcuern Fabrikate den Zwischen-handel verlören. Das Schicksal habe über Singapore entschieden, sobald die Tren-nung ausgesprochen sei, denn Java nehme seinen alten Rang wieder ein, und Ba-tavia werde das Entrepot für den malayischen ArchipelaguS; Hollands Nhederekwerde sich neu beleben. Graf Hogendorp bemerkte ^), Holland habe die Last gro-ßer Auflagen tragen können, weil die Quellen der Arbeit und ihres Gewinnes da-selbst in Folge der Freiheit des Handels reichlich flössen. Diese Freiheit habe aberseit der Vereinigung Belgiens mit Holland dem Prohibitivsystem Platz gemacht,und letzteres habe den Großhandel Hollands an die Kette gelegt; die Wirkung derdadurch hervorgebrachten Restriktionen hätten die arbeitsamen Classen am schmerz-lichsten empfunden. Mit den nämlichen Auflagen und weniger Arbeiten körm-tensie nicht mehr bestehen. Die Freiheit des Handels, sagt ferner derselbeholländische Staatsmann, sei für Holland eine Lebensfrage, und diese könne nurdann gelöst werden, wenn Belgien, das für seine Fabrikate Schutzzölle brauche,von Holland getrennt bleibe. Andererseits erbitterte der Unwille, welcher sich in denKammern unk in ihrer an den König gerichteten Adresse über die Frevel des Auf-standes, Brand und Plünderung in Belgien, über die Angrisse der Insurgentenauf Holland aussprach, auch die belgischen Deputirten. Stassart verließ gleichim Anfange die Kammer, um bei seiner Rückkehr nach Brüssel seinen Mitbürgernam 10. Sept. zu erklären, daß alle Vorstellungen und Petitionen für die Tren-nung an dem Starrsinne der holländischen Regierung scheitern würden! Diese Be-kanntmachung goß Öl ins Feuer und beschleunigte den Ausbruch der Volkswuthin Lüttich und Brüssel. Nun folgten die Katastrophe am 20. Sept. und der vier-tägige Kampf der Insurgenten in Brüssel mir dem von einer Deputation der brüs-seler Bürger zur Herstellung der Ordnung herbeigerufenen Armeecorps des Prin-zen Friedrich, das kaum über 0000 Mann stark war. ") (S. Belgien.) Wäh-rend nun die Insurrcction über ganz Belgien sich verbreitete, und die geborenenBelgier haufenweise die Fahnen des niederländischen Heers verließen, um sich un-ter die des Aufruhrs zu scharen, hatte die außerordentliche Versammlung der Ge-neralstaaten am 28. Sept. die Trennung Belgiens von Holland in administrativerHinsicht und die darauf bezügliche Änderung des Grundgesetzes mit 57 Stim-men gegen 41, und am 30. Sept. hatte dasselbe die erste Kammer mit 30 gegen 7Stimmen für zweckmäßig erklärt. *") Der König und der Prinz von Oranienwollten keine bewaffnete Einmischung; aber die Hauptleiter der brabanter Revo-lution, über die Nachrichten aus Brüssel bestürzt, baten selbst den König um Hülfeund eilten hierauf nach Brüssel zurück. Nun errichtete der König am 1. Oct., demArt. 230 der Verfassung gemäß, eine Staatscommission, um gesetzlich die Ab-änderungen der Verfassung zu bestimmen, und schloß die außerordentliche Ver-sammlung der Generalstaaten. Zugleich rief er, von allen Seiten bestürmt, mitKraft zu handeln, am 5. Oct. die Hollander zu den Waffen für die Sache der

*) S. dessen Flugschrift:8eyarstion ia Hollanlle et lle la Lsl^igue", roin22. Oct. 1830.

Herr von Wangenheim macht in seiner Schrift:Noch sin Wert über diebelgisch-holländische Frage" (Hamburg 1832), S. 11, die treffende B.merkrug:Ausdiesem Ereignisse l abe ich gelernt, daß man zum Commando von Executionstrup-pen nie Prinzen des Hauffs wählen sollte."

***) Diese Zahlen weichen von den Angaben im Artikel Belgien S. 206 etwasab; allein die Thatsache der von ter Mehrheit der Generalstaaten ausgesprochenemlegislativen und administrativen Trennung Belgiens von Holland steht fest.

Conv.-Lex. der neuesten Zeit und Literatur. 01. 17