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Dritter Band (1833) M bis R
Entstehung
Seite
255
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Niederlande seit dem Jahre 1829

leS^/^iu. künden im ganzen Umfange des Königreiches in derjenigen Sprache abgefaßt^ werden, welche die Betheiligten wünschten, und der ausschließende Gebrauch derholländischen Sprache ward auf die Provinzen Nordbrabant, Holland, Zeeland, Ut-n. b recht, Fxjesland, Overyssel, Groningen und Drenthe beschrankt, in den belgischenProvinzen dagegen der Gebrauch der französischen Sprache für alle Verwaltungs-,. Finanz- und gerichtliche Sachen autorisirt. Dagegen nöthigte der Mangel an tüch-

^ Än. ^ rigen Männern unter den Belgiern die Regierung, die wichtigsten Oberstetten inder Verwaltung, namentlich die Directionen der Departements der Land- und derSeemacht, mit Holländern zu besetzen; Prinz Friedrich aber wurde zum oberstenWen Befehlshaber der Landmacht, zum obersten Admiral der Kriegsmarine und zum^ ^ Generalintendanten des Kriegsdepartements ernannt. Diese Ernennungen fandenelches l>w ^ Belgien lebhaften Tadel sowie der Umstand, daß beide Directionen, was dierch achM Einheit der Verwaltung erfoderte, ihren Sitz im Haag erhielten. Man sah hierin.ihMj. ^.'eine neue Bevorzugung Hollands. Auch jede andere Maßregel der Regierung> ^ ^ wurde in Belgien mit bitterm Argwohn betrachtet, wahrend man in Nordniederlandunwillig war, daß der König dem belgischen Trotze zu viel einräume.Selbst der Papst hatte die Verfügung vom 2. Oct. 1829 so befriedigend gefunden," erklarte, der König könne im Interesse der Katholiken nicht mehr thun.Wichst , ^ Unterdessen richteten einflußreiche Belgier ihre Augen unverwandt nach Paris, vonbeÄUn" ^ Wunsch nach Wiedervereinigung ihnen entgegen kam. Gewiß ist es, daß-- die jesuitische Opposition des belgischen Klerus von der pariser Congregation gelei-tet und unterstützt wurde. Aber auch ohne einen vorbereitenden Plan anzunehmen,^ war die Masse des Zündstoffes in Belgien so groß, daß es nur eines Blitzfunkens^bedurfte, um den im Geheimen schon glimmenden revolutionnairen Brand in Bel-li, wsMiii zu entflammen. Wie dieser in Folge der pariser Iuliuswoche zu Brüsselh sckinM25. Aug. 183t) ausbrach, wie der Prinz von Oranien am 3. Sept. der Com-Mission der Notabeln und Deputieren im Brüssel die Erklärung gab, daß er denWunsch der Belgier, daß die beiden Tbeile des Königreichs in legislativer, admi-nistrativer und finanzieller Hinsicht voneinander getrennt würden, bei dem Könige,seinem Vater, mit seinem ganzen Einflüsse unterstützen wolle, wie der zweite Aus-^ Brüssel am 29. Sept. die Unabhängigkeit Belgiens und die AusschließungMrztMM der Dynastie Oranien von dem belgischen Throne zur Folge hatte, ist in dem Art.Belgien erzahlt worden.

Der König handelte bei diesen Vorgangen mit Würde, Festigkeit und Klug-heit, indem er genau an die Verfassung sich hielt. Der brüsseler Deputation,HchnMnvelche am 29. Aug. eine Adresse mit den Foderungen der Entlassung des Iustiz-Ministers u. f. w. überbrachte, gab er zur Antwort:Das Grundgesetz verleihe>hm die freie Wahl seiner Minister; auch könne er überhaupt zu Gunsten der Bei-MNWildster ^ lange keinen Beschluß fassen, als es scheine, er werde dazu gezwungen/"Persönlich war er dem von dem Prinzen von Oranien ihm vorgetragenen Wunschein Beziehung auf die Trennung der südlichen und der nördlichen Provinzen desReiches nicht abgeneigt, auch erhielten die schon gegen Brüssel vorgerückten Trup-?en Befehl zum Rückmärsche, und der Iustizminister van-Maanen wurde in Folge

Folge

stines wiederholten Ansuchens am .3. Sept. ehrenvoll entlassen; als aber derAl'''..,M-rntwerpener Handelsstand, dem der Verkehr mit den Colonien bisher große Vor-heile gebrachi hatte, in einer Adresse seinen Widerwillen gegen die beabsichtigte?l^,MTrennung destimmt aussprach; als auch Gent in einer Adresse erklärte, die Tren-ss«Mung führe zur Anarchie, zerstöre Ackerbau, Handel und Industrie; als össent-Blätter fragten:Sind es die Repräsentanten von ganz Belgien, welcheO" /rennung verlangen, oder sind es nur einige Aufrührer von Brüssel und Lüttich.-vB^iit sieben Mitgliedern der Generalstaaten ?" so erklarte der König durch eine von?m Minister Mey de Streeskerk contrasignirte Proklamation vom 5. Sept., daß