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Niederlande seit dem Jahre 1829
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schen Städte kennt und das Ränkespiel der Pricsterpartei, soevie die Umtriebe dersogenannten Republikaner beobachtet hat, wird einräumen, daß, in Folge der gro-ßen Aufregung durch die Vorgange in Paris, auch bei getrennter Verwaltung derStolz von Brüssel seinen eignen König, der Haß der Priester ein katholischesStaatsoberhaupt, und der Schwindel der Ultraliberalen eine demokratische Formdurch jedes revolutionnaire Mittel zu erringen versucht haben würden. Denn inihrem Hasse gegen die Holländer und deren König waren alle diese Parteien einigund handelten gemeinschaftlich. Vergebens hatten Europas aufgeklarte Monar-chen von dem Zeitgeist? erwartet, daß die Belgier unter der französischen militai-rischen Regierung soviel an praktischer Bildung gewonnen haben würden, um miteinem protestantischen Nachbar in einer politischen Verbrüderung friedlich leben zukönnen. Sie müßten, glaubte man, bei dem überwiegenden Vortheile eines Welt-markts, den Holland als Colonial- und Handelsstaat ihrer Industrie eröffnete; siemüßten bei dem Anblicke ihrer Küste, der Schelde, der Maas und des Rheins,durch welche die Natur selbst alle niederländischen Provinzen zu Einem politischenKörper zu bestimmen scheint; sie müßten endlich im Genüsse einer, aus dem Grund-satz staatsrechtlicher Gleichheit beruhenden, alle Theile zu einem Gemeinwesen ver-bindenden Grundverfassung, die abwechselnd in Brüssel und im Haag des gesamm-ten Niederlandes Interessen durch gewählte Abgeordnete vertreten ließ, währendjede Provinz ihre eigne Verwaltung und ihre eignen Stände hatte: sie müßten,glaubte man, unter solchen Verhaltnissen sich an den neuen Bund gewöhnen undihrer eignen Sonderung in gespaltene Volkstheile entsagen lernen. *) Allein dasGegentheil geschah. Jeder Mangel, jedes verschiedene Verhältnis jede Last —vorzüglich die große holländische Schuld—, jeder scheinbare oder wirkliche Mis-griff der Regierung war in den Augen des belgischen Parteihasses ein Unglück,oder ein an der belgischen Nation begangenes Verbrechen. Indeß wollte anfangsder besonnenere Theil nur eine Trennung der Verwaltung durchsetzen; als er aberschon am Ziele war, riß der ausschweifende, fanatisirte Pöbel, von ehrgeizigen De-magogen verführt und von Frankreichs Anhängern verlockt, Belgien in den Stru-del einer gänzlichen Umwälzung aller Verhältnisse, und die Volkssouverainetät er-schuf zuletzt ein Traumbild von einer Monarchie ohne Würde und Macht. Wennauch die niederländische Negierung in der Abwehr des Aufstandes Fehler beging,so wurden sie gewöhnlich nur in Betracht der Folgen als solche bezeichnet, wie z. B.der Angriff des Prinzen Friedrich auf Brüssel, oder wie die Versuche des Prinzenvon Oranien, sich in Antwerpen an die Spitze der Belgier zu stellen. Viele zu-sammentreffende Umstände erzeugen oft eine Thaksache von solcher Macht, daß auchder Weiseste sie nicht mehr zu beherrschen vermag.
Zu den gegründeten Beschwerden der Belgier gehörten vorzüglich zwei Be-stimmungen des Grundgesetzes: 1) daß die große hollandische Staatsschuld unddie verhaltnißmaßig sehr unbeträchtliche belgische Schuld eine gemeinschaftliche seinund dem Ganzen gleichmaßig zur Last fallen sollten; 2) daß Südniederland mit3,859,999 Belgiern, und Nordniederland mit 2,285,999Hollandern — nach derim I. 1829 angenommenen Bevölkerung — in den Generalstaaten durch einegleiche Zahl von Mitgliedern, 55 von jedem Lande, reprasentirt wurden. Hierzukamen Regierungs- und Verwaltungsmaßregeln, besonders einige Abgaben undGesetze, welche in Belgien die allgemeine Stimme gegen sich hatten, von der gesetz-gebenden Versammlung aber nicht abgestellt werden konnten, weil die Mehrheit
*) Lord Abcrdeen nannte dies ,,a perfekt awal^amution vk tve tno countries".
**) Dies bestimmte der Art. 79 der Verfassung. Noch auffallender war, dafidie beiden Provinzen Nord- und Schokland für eine Bevölkerung von SlVMVSeelen 22 Deputirte erhalte!: hatten, da die beiden Flandern mit einer Bevölkerungvon l,L99,ec>o Seelen deren nur l3 crhielteu.
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