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Zustand muß aufhören. Ich erklare daher, daß ich diejenigen der insurgirten Ge-meinden, welche bis zum 1. Nov. nicht zur gesetzlichen Ordnung zurückgekehrt sind,und die mir nicht durch eine Adresse bezeugt haben werden, daß sie sich dem Königeund der Regierung unterwerfen, als in der Rebellion beharrend ansehen und alledaraus entspringenden Folgen auf sie laden werde." Auf diese Weise war dievon den eidgenössischen Repräsentanten garantirte Amnestie aufgehoben, und dieReaction, welche den Monarchisten vollen Spielraum gestattete, ihre Gegner zureizen, hatte begonnen. Fast alle Gemeinden, da sie keine Hülfe von den Schwei-zern erwarten konnten, sandten die verlangten Unterwecfungs- und Huldigungs-adressen ein, und auch Bourquin erklärte dem königlichen Commissair mündlichseine Unterwerfung. Am 2 Nov. verkündete eine neue Bekanntmachung des kö-niglichen Commissairs, daß zwar alle Gemeinden, wo feindliche Bewegungen statt-gefunden, ihre Rückkehr zur gesetzlichen Ordnung zugesichert hätten, daß er aberwohl wisse, wie Viele noch auf Gewalt und Umsturz sannen, und daß das Gesetzdiese nicht verfehlen und Verbrecher nicht unbestraft lassen werde. Darin war fol-gende Stelle besonders bemerkenswerth: „Neuenburger, ich höre nicht auf, es euchzu sagen, die politischen Meinungen sind frei; ich gestatte alle, sie mögen sein wel-che sie wollen; aber sobald diese Meinungen durch Thaten sich äußern, so kann essich nicht um Duldung handeln, sondern um Gesetzlichkeit oder Verbrechen, unddas Verbrechen soll bestraft werden." Am folgenden Tage wurden die 24 Mit-glieder des Staatsraths entlassen und ein neuer, aus acht Gliedern bestehend, anderen Spitze Graf L. von Pourtales, eingesetzt. Diese Veränderung machte Auf-sehen, nicht nur weil die neue Regierung aus lauter Königlichgesinnten bestand,sondern weil auch viele angesehene Männer ausgeschlossen wurden; aber Herr vonPfuel erklarte, daß diese neue Organisation nothwendig und dem Willen des Kö-nigs gemäß sei. Noch immer erhielt sich, trotz den getroffenen Maßregeln, das Ge-rücht, daß Pfuel ermächtigt sei, auf dem Wege der Unterhandlung mit der Tag-satzung die Emancipation anzubahnen oder diese als ein Geschenk des Königs demVolke zuzusichern; aber eine neue Erklärung des königlichen Commissairs, woriner sagt, daß der klare und einfache Zweck seiner Sendung sei, die Rebellen zur ge-setzlichen Ordnung zurückzuführen und das Ansehen der Gesetze durch alle ihm zuGebote stehende Mittel wiederherzustellen, und daß es sich nicht um einen Ver-gleich mit Denjenigen handle, welche in ihrer Widersetzlichkeit verharren, noch umirgend ein Zuständniß an Die, welche die Emancipation bezielen, daß er hier sei,die Rechte des Fürsten geltend zu machen, verscheuchte auch die letzte Hoffnung derrepublikanischen Partei und des Landvolkes, welches in seinem Herzen immer nochschweizerisch gesinnt war. Die Reaction wurde nun immer offener; es wurdenUntersuchungen angestellt und zahlreiche Verhaftungen vorgenommen, bei welcherGelegenheit den eidgenössischen Truppen zugemuthet wurde, dabei Dienste zu ver-richten, eine Zumuthung, welche sowol von dem eidgenössischen Obersten als vondem Repräsentanten von Sprecher entschieden zurückgewiesen wurde, indem diesererklärte, wenn es sich um Civilvergehen handle, die von der Vollziehung der Capi-tulation vom 27. Sept. unabhängig seien, so stehe es ihm keineswegs zu, auf die-jenigen Maßregeln, welche die Standesbehörde und Standespolicei nothwendig er-achten würden, irgend einen Einfluß auszuüben, den einzigen Fall ausgenommen,wo die gesetzliche Wirksamkeit einen gewaltthätigen Widerstand finden und durchdie Aufregung der Massen gehemmt würde. Bald darauf verließen die eidgenöj-sischen Truppen, welche sich durch ihre militairische Haltung und Mannszucht aus-gezeichnet, das Fürstenthum; die Repräsentanten blieben noch und erließen eineneue Proklamation an die Neuenburger, worin sie zur Ruhe und Ordnung undzum Vertrauen gegen die Regierung ausfoderten.
Herr von Pfuel befestigte die Stadt und organifirte ein? Bürgergarde, die