Neuenburg
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ter entwarf diese Commission noch drei Zusatzartkkel, daß das Schloß von eid-genössischen Truppen besetzt werden, daß die Bürger unter der Garantie der Tag-satzung ihre Meinung über die Constituirung des Cantons aussprechen und daß,wenn die Mehrheit sich für die Ablösung von Preußen erklaren würde, eine Com-mission des gesetzgebenden Körpers mit dem Könige von Preußen unterhandelnsollte. Aber in diese Punkte wollten die Royalisten nicht einstimmen.
So standen die Angelegenheiten, als zwei eidgenössische, von der Tagsatzungabgesendete, Repräsentanten, der Bundeslandammann Sprecher von Graubündtenund Regierungsrath Tillier von Bern am 17. und 19. Sept. in Neuenburg ein-trafen. Diese Mission war von zarter Natur, die Tagsatzung hatte, nach demBundesvertrag von 1815, die Verpflichtung, die Rechte des Fürsten mit allerMacht aufrecht zu erhalten; aber die Emancipation Neuenbürgs von Preußenoder die ganzliche Trennung dieses Landes von der Schweiz war schon längere Zeitein lebhafter Wunsch des Schweizervolkes, und die Unterdrückung derjenigenPartei, mit welcher es sympathisirte, durch die Bundesbehörde mußte das stolzeNationalgefühl verletzen. Die Tagsatzung, aus den widersprechendsten Elementenzusammengesetzt, ohne Einheit und Energie, überließ es mehr dem Zufalle, aus die-sen unangenehmen Verhältnissen herauszukommen, als durch eine unparteiischeVertretung und ein kräftiges Einschreiten die Rechte des Fürsten, wie diejenigendes Volkes auf gleiche Weise zu schützen. Der Canton Neuenburg wurde von dreiSchweizerbataillonen unter dem Commando des eidgenössischen Obersten Forrerbesetzt, um weitere Feindseligkeiten zu verhüten. Die eidgenössischen Repräsentan-ten foderten Bourquin auf, das Schloß und Zeughaus an die eidgenössischen Trup-pen zu übergeben, und die übrigen bewaffneten Bürger auseinander zu gehen,und erklärten in einer Proclamation die Äufrechthaltung der Ruhe und gesetz-lichen Ordnung und die Beschützung der amtlichen Wirksamkeit der gesetzlichenBehörden als ihre Aufgabe. Am 27. wurde das Schloß unter der Bedingung ei-ner gegenseitigen vollständigen Amnestie für alles Vorgefallene und der Rück-kehr aller Bewaffneten aus den verschiedenen Gegenden des Landes in ihre Hei-mat, übergeben und die Zurückgabe aller der Regierung gehörenden Waffen zuge-sichert. Die Capitulation war im Namen der republikanischen Partei von Bour-quin als Commandant, Perrot als Obersten und Roulet und Courvoisier alsHauptleuten unterzeichnet. Die eidgenössischen Repräsentanten genehmigten dieseÜbergabe und der Staatsrath von Neuenburg gab zur vollständigen Beruhigungder Mannschaft im Schlosse die Zusicherung, daß über die Frage der vollständigenTrennung von Preußen, welche das Land in Bewegung setze und über welche dergesetzgebende Rath einen weitern Beschluß fassen werde, die Regierung der freienMeinungsäußerung kein Hinderniß in den Weg legen werde. So war die Ruheäußerlich wiederhergestellt; aber bald mußte die republikanische Partei zu der Ein-sicht kommen, daß ihre Gegner nur Zeit gewinnen wollten, indem die königlichge-sinnten Truppen von Valengin nach Neuenburg zogen und dort den Andersgesinn-ten ihre beginnende Übermacht fühlen ließen; deswegen sträubten sich die Repu-blikaner, Waffen und Munition nach der Capitulation abzuliefern, was dann dieRoyalisten zu der Beschuldigung berechtigte, sie erfüllten die Capitulation nicht.
Am 22. Oct. 1831 traf der königliche Commissair von Psuel in Neuenburgein und erließ am 25. Oct. eine Proclamation, in der es unter Anderm heißt:„Durch die schnelle Dazwischenkunft der Tagsatzung ist die Ruhe anscheinend zwarhergestellt; aber der König will, daß die Rebellion in ihrer Quelle erstickt werde,und zu diesem Ende hat er mich zu euch gesendet. Ich habe eine Amnestie procla-mirt gefunden, und ich hätte mir Glück dazu gewünscht, wenn sie die Rebellenhätte zu ihrer Pflicht zurückführen können. Aber so ist es nicht. Feindselige De-monstrationen äußern sich fortwährend in verschiedenen Theilen des Landes; dieser
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