Neuenburg
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sion feindlich erklärten. Diese Königlichgesinnten, größtentheils aus der Zahl derPrivilegirten, machten auch der Regierung den Vorwurf, daß es ihr an Kraft undSelbstvertrauen mangle und sie durch ihre Schwäche dazu beitrage, daß das ganzeLand in Flammen gesetzt werde. Zugleich suchten diese das Volk dadurch zu er-schrecken und zu entzweien, daß sie das Gerücht verbreiteten, die Schweizercantonewürden Neuenburg aus dem Bunde ausschließen und so würde das Land dann eineleichte Beute der Franzosen werden. Am größten war die politische Aufregung imBerglande, wo die allgemeine Versammlung der Bürger in Locle den in der StadtNeuenburg angenommenen Entwurf der Staatsreform verwarf und bei dem vonder Bürgerschaft von Valengin ausgesprochenen Begehren einer auf das Be-völkerungsverhältniß gegründeten Nationalvertretung stehen blieb. Hier wur-den auch mehre Stimmen laut, welche eine ganzliche Trennung von Preußen ver-langten.
Die von den verschiedenen Gemeinheiten in den Bürgerversammlungen aus-gedrückten Wünsche wurden durch den Staatsrat!) an den König von Preußen ge-bracht, der durch ein Reskript vom 11. Apr., welches am 20. in Neuenburg be-kannt gemacht wurde, verkündete, „daß er, nur die Liebe zu seinen Unterthanen desFürstenthums erwägend und stets von väterlichen Absichten beseelt, bereit sei, denWünschen des Fürstenthums sür einen gesetzgebenden Körper zu willfahren", unddaß er den Generalmajor von Pfuel als Commifsarius absenden, und mit Voll-machten versehen werde, Alles zu verfügen, was billig, nothwendig und den Bedürf-nissen des Fürstenthums angemessen sei. Zugleich wurden von dem Präsidentendes Staatsraths, Sandoz Nollin, andere Rescripte des Königs bekannt gemacht,durch welche das Volk materielle Erleichterungen erhielt; so wurden im ganzenFürstenthum die Backsteuer und die Keltersteuer (setier <lu pressoir) ohne Ent-schädigung abgeschafft und Maßregeln getroffen, die Feudalrechte der HerrschaftenGorgier und Vaumarcus, jene seit 1749 im Besitze der Familie von Andair, dieseein Besitzthum der Familie von Büren in Bern, anzukaufen und nach diesem An-kauf die Einwohner dieser beiden Baronien von allen ihnen früher eigenthümlichenAbgaben frei zu machen. Diese Eröffnungen von Seiten des Fürsten an das Volkhatten im Allgemeinen gute Folgen; der gereizte Zustand legte sich, die Freiheits-bäume verschwanden wieder und die Parteien näherten sich einander; doch jede mitder Hoffnung, daß ihre Wünsche erfüllt würden. Die Privilegirten, d'e Freundeder Stabilität und geistiger Apathie, glaubten, das Volk werde sich mit den mate-riellen Erleichterungen begnügen und sich wei.ter wenig um andere Reformen be-kümmern; dagegen setzte die liberale Partei ihr Vertrauen auf das königliche Wortund sah der neuen Staatsverfassung und den Verwaltungsreformen mit Sehnsuchtentgegen. Nur Diejenigen waren unzufrieden mit dem Gange der Angelegenhei-ren, welche eine gänzliche Auflösung der Verhältnisse mit Preußen beabsichtigten,wie die Bürger mehrer Gemeinden am See, von St.-Aubin, Cortaillod, Bevaix,Boudry w. So standen die Dinge, als am 13. Mai der General v. Pfuel, begleitet vonDubois, einem bei dem Ministerium des Innern angestellten Neuenburger, in derSradt Neuenburg eintraf. Wenige Tage darauf bereiste er das ganze Land, umdie Wünsche des Volkes selbst zu hören, die herrschenden Gebrechen kennen zu ler-nen und überall die Gemüther zu beruhigen. Im Inn. erschien die Verord-nung des Königs über die neue Wahlart der Landstände; er selbst ernennt 10Mit-glieder, das Land je aus 500 Seelen eines; alle zwei Jahre tritt ein Drittheil aus,ist aber immer wieder wählbar; um stimmfähig zu sein, muß man das 22.,um wahlfähig, das 25. Lebensjahr erreicht hnben, und für letzteres mit we-nigstens 1000 Francs angesessen sein. Die Landstände haben das Petitions-recht an den Landesherrn und theilen bei den Berathungen die Jniative mit ihm.Am 11. Iul. versammelten sich die neuen, am 28. Jun. gewählten LandständeConr.-Lex. der neuesten Zeit und Literatur. III.