240 Neuenburg
wurde die Losung für Bewegungen und regte das Volk allgemein auf. Bittschrif-ten um Verbesserung der Verfassung und Verwaltung wurden zahlreich ent-worfen und unterschrieben. Die Bürger versammelten sich in Valengin, Locle,Chaux-de-Fonds unv andern Gemeinden; das Hauptbegehren richtete sich auf Ab-schaffung der ^utliences Aenernles und die Herstellung einer wahren Repräsenta-tivversammlung, bestehend aus unmittelbar unter allen Standen des Volkes ge-wählten Stellvertretern, auf'Amovibilität der Stellen, Öffentlichkeit der Verhand-lungen und Preßfreiheit; Begehren, die in einem repräsentativ-monarchischenStaate, der in einer so genauen Verbindung mit demokratischen und demokratisch-repräsentativen Staaten, wie die Schweizercantone sind, nicht unbillig erscheinenmochten. Die liberale Partei gründete, um ihren Ansichten im Volke allgemeinEingang zu verschassen, eine Neuenburger Zeitung, welche im Canton Waadt cen-surfrei gedruckt und von dem Franzosen Armand redigirt wurde, den man be-schuldigte, er gehöre zur pariser Propaganda und durchziehe als Aufwiegler und Un-terhändler das Land.
Von Tag zu Tag steigerten sich die politischen Bewegungen, in einigen Or-ten des Val de Travers und in Vignoble wurden von dem Volke im Febr. Frei-heitsbäume errichtet und am 1. März versammelte sich die Bürgerschaft vonNeuenburg, um über das von den Deputirten der vier Gemeinheiren entworfeneGutachten für die Grundlagen einer Verfassungsreform zu berathschlagen. Die-ses enthielt folgende Punkte: 1) Die Ersetzung der bisherigen Landstande (^»>Uiences Aenernles) durch einen gesetzgebenden Rath, welcher aus 51 unmittelbarvon dem Volke nach dem Bevölkerungsverhaltnisse ernannten Stellvertretern, aus12 Deputirten der vier Bürgerschaften, von denen Neuenburg und Valengin jedevier und Landeron und Boudry jede zwei wählen sollte, aus einer Amahl von demsouverainen Fürsten bestellter Glieder, welche jedoch nicht über 12 steigen dürfte,und endlich aus dem Generalprocurator, dem Kanzler und Staatssecretair, oiefejedoch ohne Stimmrecht gebildet werden sollte. 2) Die Amovibilität, doch mitWiederwählbarkeit der unmittelbar gewählten Stellvertreter, von denen jedeszweite Jahr ein Drittheil austritt. 3) Die Bekanntmachungen der Verhandlun-gen des gesetzgebenden Raths durch den Druck 4) Die Aufhebung der Zensurmittels eines Gesetzes, das die Preßfreiheit gewährleisten und deren Mislnäuchenvorbeugen sollte. Endlich 5) eine solche Feststellung der Befugnisse des gesetzge-benden Rathes, daß die politische Existenz und die Rechte der Bürgerschaften undGemeinheiten des Staats dadurch unverletzt erhalten werden möchten. Die Bera-thung der Bürgerversammlung war ziemlich lebhaft. Man beschuldigte die Vorste-her des Magistrats, daß die von ihnen angewandte Taktik wenig guten und redlichenWillen verrathe, indem sie, statt den Entwurf gedruckt an die Stimmgebenden aus-zutheilen, lediglich angezeigt hatten, daß derselbe in einem Saale des Rathhausessich angeschlagen befinde, wohin nicht Jeder zu gehen Lust gehabt hätte, und indemsie, statt von der vorläufigen Erörterung Gebrauch zu machen, sogleich zur Abgabeder deliberativen Stimmen gegangen seien. Vorzüglich die Motion Erhard Vo-rel's, eines einflußreichen Mannes, welcher von jeher zur Opposition gehört hatte,und für das Land eine wahrhaft volksthümliche Repräsentation in Anspruch nahmund dem Präsidenten den Vorwurf machte, daß er eine zu diesem Zwecke einge-reichte, mir 400 Unterschriften versehene Denkschrift der Bürgerversammlungnicht vorgelegt habe, machte lebhaften Eindruck und führte zu einer lärmenden Un-terbrechung. Bei der Abstimmung war eine Mehrheit von 290 Simmen für denVorschlag, 31 dagegen; von den letztem 18, weil sie in dem Vorschlage weder dasrein durchgeführte monarchische Princip einer volksthümlichen Vertretung, nochdie ganzliche Öffentlichkeit der Sitzungen des gesetzgebenden Rathes garantirt mhen,und i 3, weil sie sich gegen jede dem preußischen Interesse zuwiderlausende Conces-