Neuenburg
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Staatsrath, und ernennt ebenfalls zu den meisten andern wichtigen Stellen kmCl'vil-, Gerichts- und Militairfache; so werden z. B, sammtliche Castellane undMaires von ihm ernannt.
Unter dieser Verfassung und Verwaltung stand das Land von 1815 bis zumAusbruch der Unruhen 5831. Die französische Partei gab größtentheils allma-lig ihre Vorliebe für Frankreich auf, ohne deswegen größere Anhänglichkeit fürPreußen zu gewinnen, und vorzüglich mochte das Beispiel des benachbarten Waadt-landes verführerisch sein. Sie bildete daher nach und nach eine Opposition im In-teresse der Schweiz gegen das von Preußen. Freilich war sie, da alle höhern Sül-len und Ämter in den Händen der Aristokratie der Stadt Neuenburg waren, ohnegroßen Einfluß. Die Stellung der Regierung Neuenbürgs als 21. Canton in derTagsatzung war stets im Geiste der schweizerischen Aristokratie, und darauf gerichtet,aller nationalen Lebensentwickelung und größern Einheit und Festigkeit des Bun-des entgegenzustreben. Auch gingen die Verdächtigungen der Schweiz wegen re-volutionnairer Umtriebe von Neuenburg aus, wo der berüchtigte Fauche-Borell Be-richte schmiedete und sie geschickt durch preußische Diplomaten an die Cabinete zubringen wußte. Als 1830 beinahe in der ganzen Schweiz der Kampf gegen dieAristokratie und den Bundeszustand von 1815 begann und der Ausgang im Gan-zen nicht zweifelhaft sein konnte, regte sich auch die Oppositionspartei im Fürsten-thum Neuenburg, und durch die Vorgänge in andern Cantonen ermuthigt, viel-leicht auf Unterstützung der Waadtländer, Freiburger und Berner rechnend, glaubtesie, der rechte Augenblick zur Emancipation des Landes sei gekommen. Sie warin ihren Bemühungen nicht unglücklich. Um die Folgen derselben zu neutralisirenund den hergebrachten Zustand zu erhalten, machte der Magistrat der Stadt Neuen-burg, von dem Staatsrathe unterstützt, einen klugen Versuch. Auf seine Einla-dung versammelten sich am 20. Jan. 1831 die Abgeordneten der vier Gemeinhei-ten (baur^eoisies) von Neuenburg, Valengin, Landeron und Boudry und ihnenwurde von den vier Bürgermeistern der Stadt eine bereit gehaltene Erklärung zurGenehmigung und Unterschrift vorgelegt; darin wurde unter Andern? gesagt: „Diegroßen europäischen Ereignisse haben eine allgemeine Aufregung herbeigeführt,welche rechtschaffene und ruhige Bürger im stillen Genüsse der Ruhe stört, derenerfreuliches Bild noch im Vaterlande (Preußen, denn mit der Ruhe der Schweizstand es nicht erfreulich) herrschend ist. Mittels geheimer und arglistiger Um-triebe sucht?nan ein Volk aufzuregen, bei welchem nur Wunsch und Begierde fürdie Erhaltung des Vorhandenen angetroffen wird; man bemüht sich, diese An-hänglichkeit an seine Institutionen zu untergraben, und es werden dafür kleinlicheVortheile ins Spiel gesetzt." Dann folgten vier Punkte; in dem ersten wurdedie Aufrechthaltung der monarchischen Form der Verfassung, durch welche demFürstenthum die Bedingungen der Ordnung und Sicherheit gewährleistet seien, imzweiten die Fortdauer der Verbindung mit de? Schweiz, da die Verträge mir derEidgenossenschaft keine Verpflichtungen enthielten, welche mit der monarchischenForm der Regierung und den innern Verhältnissen des Landes im Widerspruchstünden, im dritten gleichmäßige Anhänglichkeit an die bestehenden Einrichtungen,an die Freiheiten, Befreiungen, guten und alten Gewohnheiten ausgesprochen, undendlich im vierten darauf hingedeutet, daß man wol auf einige Verbesserungendurch Petitionen antragen könnte. Am 25. Jan. wurde die zweite Versammlunggehalten; aber nur die Bourgeoisies von Landeron und Boudry zeigten sich bereit-willig die Erklärung zu unterzeichnen; aber die Bürger von Valengin verwarfenbeinahe einmüthig den Antrag, weil sie sich durch eine so gedehnte und geschraubteErklärung nicht binden lassen wollten, damit ihnen nicht künftige Vorstellungenunmöglich gemacht würden. Auf diese Weise scheiterte der Plan des Magistratsder Stade Neuenbürg und dieser Versuch zur Erzielung einer Stabilitätserklarung