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Dritter Band (1833) M bis R
Entstehung
Seite
219
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Nationalgarde 219

einen sehr langsamen Gang. Der Herzog zögerte lange, ehe er einen der drei ihms. von den Standen vorgeschlagenen Candidaten, die ihrer Gesinnung nach sammtlichzur Majorität der vorigen Kammer gehörten, zur Präsidentenwürde ernannte. DieErwartung, eine Opposition auftreten zu sehen, ward indeß getauscht. Von derThätigkeit des Landtags verlautete wenig, und schon am 20. Apr. verkündigte eineBekanntmachung der Regierung, daß die Stande die Steuern zur Deckung desStaatsbedarfs bewilligt hätten. (16)

Nationalgarde. Die französische Bürgerwehr hat seit der Juliusre-volution eine festere Stellung erhalten und ist durch die Charte vom 7. Aug. 1830,die (Art. 66) das neue Grundgesetz und die durch dasselbe verbürgten Rechtedem Patriotismus und dem Muthe der Nationalgarde und aller Bürger anver-^ traut, eine verfassungsmäßige Gewährleisterin der neuen Staatseinrichtung ge-worden. Mitten unter den Stürmen der ersten Volksbewegungen im Jul. 1789^ entstanden, war die Bürgerbewaffnung bestimmt, sowol die gesellschaftliche Ord-nung gegen das Anwogen der Anarchie zu schützen, als die Gewaltschritte der Hof-partei gegen jede Verbesserung des Gemeinwesens abzuhalten, wie in spätem Zei-ten in andern Ländern unter ähnlichen Umständen das Bedürfniß des Augenblickszu ähnlichen Anstalten geführt hat. Sie erhielt zwei Jahre nach ihrer Entstehung(29. Sept. 1791) eine Einrichtung, für welche sich weder in der auf ganz andernGrundlagen ruhenden alten englischen, noch selbst in der amerikanischen Miliz einVorbild findet, das die Idee einer gesetzlichen Volksbewaffnung (s.d.)verwirklichte. Die Nationalgarde, seitdem in ganz Frankreich eingeführt, be-hielt ihre ursprüngliche Einrichtung während der Herrschaft der Republik, undselbst Bonaparte's Sieg über die pariser Nationalgarde im Ott. 1795 führte nurzu einer kurzen Unterbrechung ihres verfassungsmäßigen Bestandes, da sie schon1797 nach dem Gesetze von 1791 wiederhergestellt ward, und auch während desKaiserreichs blieb sie in den alten gesetzlichen Formen, so klug Napoleon sie für dieZwecke seiner kriegerischen Politik zu benutzen wußte, wie es besonders durch die1812 verfügte Trennung der Volksbewaffnung in drei Abtheilungen (d-ms) nachden Alterstufen der Dienstpflichtigen geschah. Die Anstalt war indeß so sehr in dasBürgerleben eingedrungen und dem Selbstgefühle des Bürgers so wichtig gewor-den, daß nach der Rückkehr der Bourbons der Versuch der Royalisten, die Natio-nalgarde ihrem Einflüsse zu unterwerfen, um so weniger ganz gelingen konnte, dadie Ernennung des Grafen von Artois zum Oberbefehlshaber sämmtlicher Natio-nalgarden des Königreichs bei dem Volke nicht beliebt war. Diese Einrichtungwurde zwar einige Jahre nachher (1818) wieder aufgehoben und die National-garde nach der ursprünglichen Verfassung den bürgerlichen VerwaltungsbehördenW und dem Minister des Innern unterworfen; aber das wichtige Recht, ihre Ofsi-^ ziere aus ihrer Mitt? selbst zu wählen, ward ihr nicht zurückgegeben, und in mch-D ren Departements wurde der Geist der Anstalt auch dadurch verderbt, daß sie nicht!p überall aus Eigenthümern gebildet wurde, sondern selbst Heimatlosen ihre ReihenKss öffnen mußte, um als bewaffnetes Werkzeug der Reactionspartei benutzt zu wer-ü den. Die Auflösung der pariser Nationalgarden im Apr. 1827 wäre bei glückli-chem Erfolge des absolutistischen Strebens wahrscheinlich der Anfang einer dieganze Anstalt vernichtenden Maßregel geworden. Je tiefern Unmuth dieser Schritterweckt hatte, desto lauter wurde die Freude des Volkes, als in den Juliustagen,noch vor der Entscheidung des großen Kampfes, der erste Nationalgardist in derlange verbotenen Uniform unter den Barricaden erschien. Lafayette, der Stifter' der Anstalt, trat am 30. Jul. an ihre Spitze, und obgleich er 1790, als man ihnbei dem Bundesfeste auf dem Marsfelde zum Oberbefehlshaber sämmtlicher Na-p tionalgarden Frankreichs auszurufen die Absicht hatte, dieser Ernennung selberF vorbeugte, weil er sie nach seiner eignen Erklärung mit den Grundsätzen einer con-