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xnissaire oder als Mitglieder der Herrenbank Dienste geleistet hatten, auffallendvorgezogen wurden. Das Verbot der liberalen Zeitungen und aller politischen Zu-sammenkünfte und Volksversammlungen ging den gleichen Verboten des Bundes-tags voraus. Viele Untersuchungen wegen Beleidigung des Deputirten Schott,wegen Ruhestörung und aufrührischer Umtriebe zu Wiesbaden, Hofheim, Blei-denstadt, Limburg, Neudorf wurden eingeleitet. Auch die 16 Deputirten wurdenwegen ihrer oben erwähnten Erklärungen und Protestationen zur Untersuchung ge-zogen, und Richter in diesen mit den Begebenheiten auf dem Landtage im innig-sten Zusammenhange stehenden Untersuchungen war die Regierung, deren Vor-stände die Commissarien beim Landtage und ein Mitglied der Herrenbank sind.Zwei jener Deputirten, Kindlinger und Hofmann, welche die Steuern verweigerthatten, wurden mit Verhaftung bestraft; noch mehr Aufsehen aber machte die ge-gen den ehemaligen Kammerpräsidenten Geheimrath Herber (f. Marschall) ein-geleitete Untersuchung, wegen eines Artikels in der „Hanauer Zeitung". Bei derEinfoderung der von den fünf Deputirten und der Herrenbank bewilligten Steuernweigerten sich Viele, die Zahlung zu leisten. Die Regierung befahl, die Steuer-weigerer, die auf einmalige Auffoderung nicht zahlen würden, zuerst zu einerGeldbuße und dann zu achttägiger Gefängnisstrafe zu verurtheilen. In vielenGemeinden erklärte die Mehrzahl der Wohlhabenden, daß sie nur der Gewalt nach-gebe, indem sie die Zahlung leistete. Bei der Versteigerung der von Steuerweige-rern gepfändeten Sachen gab es zuweilen Auftritte, welche die öffentliche Stim-mung verriethen, indem bei einer solchen Gelegenheit die Erstehungspreife derBildnisse des Herzogs und Herber's in einem auffallenden Gegensatz kamen, waswieder Untersuchungen und policeiliche Straferkenntnisse zur Folge hatte.
Au Ende des Febr. 1833 erschien eine Verordnung, welche den Beschluß derfünf Deputirten, die 16 übrigen auszustoßen und von neuen Wahlen auszuschlie-ßen, genehmigte und die Wahlversammlungen schon auf den 5. Marz berief. Diekurze Frist zwischen dem Wahlausschreiben und dem Wahltage schien den Zweck zuhaben, gegenseitige Besprechung und Verständigung der Wahlmänner zu verhin-dern. Die Regierung hielt sich auch sonst nicht von Einfluß auf die Wahlen fern.Als in dem Wahlbezirk Wiesbaden nur zwei Candidaten die absolute Stimmen-mehrheit erhielten, übte die Regierung das ihr nach dem Wahlgesetze zustehendeRecht, die übrigen Candidaten vorzuschlagen. Diejenigen Wähler, welche denVorgeschlagenen nicht annehmen wollten, mußten nach der Auffoderung der Re-gierungsbevollmächtigten auf die andere Seite treten, aber ungeachtet alle Beam-ten des Wahlbezirks zugegen waren, gingen die Wähler oft mit festen Schrittenan Jenen vorüber, bis die Männer in Vorschlag kamen, die sie für tüchtig hielten.In andern Bezirken fielen die Wahlen nicht so entschieden im Sinne der Liberalenaus, obgleich auch dort mehre aus den Reihen der Opposition gewählt wurden.Kurz nach den vollzogenen Wahlen regte der Tod des Geheimraths Herber die Ge-müther von Neuem auf. Das hofgerichtliche Urtheil, welches die ihm zuerkanntedreijährige Festungstrafe bestätigte, traf an seinem Begräbnißtage ein. ZahlreicheFreunde folgten seinem Sarge; aber es waren kleinliche Maßregeln getroffen, dieFeierlichkeit der Beerdigung zu hindern. So war z. B. das Glockenseil der großenGlocke zu Eltvill auf den Speicher der Kirche gezogen, damit man nur mit derkleinen läuten konnte. Als nach der Beerdigung die Begleiter sich in einem Hauseversammelten, sprach Einer die kurzen Worte: „Die Umstände erlauben zwar nichtviel zu reden über den verstorbenen Freund und sein Wirken, aber seine Grundsatzewerden fortleben unter uns."
Am 16. März wurde die Versammlung der Landstände durch den Staats-minister von Marschall eröffnet und ihnen als wesentliche Aufgabe die Bewilligungder Abgaben für das nächste Jahr vorgelegt. Die Verhandlungen hatten anfangs