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Dritter Band (1833) M bis R
Entstehung
Seite
146
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146 Mittwochsgesellschaft

Sicherheit annehmen, daß alle Fraktionen der Kammer, die Fanatiker des Just»,Milien etwa ausgenommen, dafür als für ein Minimum vereinigt seien,und der Ausschlag keinem Zweifel mehr unterliege. Als Redner ist M. aus-gezeichnet durch einen schönen Vortrag und eine tiefe, klangvolle Bruststimme,die er nur manchmal zu weit in die hohen Töne erhebt, durch Einfachheit undKlarheit des Gedankens und durch fließende Leichtigkeit. In Beziehung auf dieVerhandlungen über die Preßfreiheit verdient noch bemerkt zu werden, daß sich M.bei dieser Gelegenheit zu Gunsten der Geschworenengerichte aussptach, und ausdrück-lich seine, gegen frühere in Schriften, z. B. „Die öffentliche und mündliche Straf- jrechtspflege und das Geschworenengericht" (Landshut 1819), niedergelegte Ansichtenvollständig geänderte Überzeugung erklärte. Auf dem Landtag von 1833 nebst Rot-teck und Föhrenbach von der Abgeordnetenkammer zur Präsidentenwürde vorgeschla-gen, ward er von der Regierung gewählt. So bewährte M. in den Reihen der Volks-vertreter den Ruf, den er sich als Gelehrter und Schriftsteller in Landshut, Bonn undHeidelberg erworben. Die Hauptrichtungen, in welchen er für die Rechtswissenschafteine rühmliche Thätigkeit gezeigt hat, betreffen das deutsche Privatrecht und dieTheorie des Processes. Seiner „Einleitung in das Studium des germanischenRechts" (Landshut 1812) folgte das „Lehrbuch des deutschen Privatrechts"(Landshut 1821), das später durch die „Grundsätze des gemeinen deutschen Privat-rechts" ersetzt wurde, welche in der vierten umgearbeiteten Ausgabe (2 Theile,Landshut 1831) auch das Handelsrecht, Wechsel- und Seerecht umfassen und zuden vorzüglichsten Darstellungen dieser juristischen Disciplin gehören. SeinerSchrift: „Der gemeine deutsche bürgerliche Proceß, in Vergleichung mit dem preu-ßischen und französischen Civilverfahren und mit den neuesten Fortschrilten der Civil-gesetzgebung" (Bonn 1820), folgten (1822 — 23) ein erster, zweiter und dritter„Beitrag", von welchem der letzte !832 in der zweiten Auflage erschien, ein Werk,das für den Praktiker ebenso wichtig als für den Gesetzgeber ist. Den strafrechtli-chen Proceß bearbeitete er in seinem „Handbuch des peinlichen Processes" (2 Bde.,Heidelberg 1810 —12, umgearbeitet unter dem Titel: „Das deutsche Sttchverfahren in der Fortbildung durch Gerichtsgebrauch und Particulargesetzbücher",2 Abtheilungen, 1832), in seiner „Theorie des Beweises im peinlichen Processi"(2 Bde., Darmstadt 1821) und in der „Anleitung zur Verthcidigungskunst imdreifachen Criminalprocesse (2. Ausgabe, Landshut 1820). Er gibt mit Za-chariä die „Kritische Zeitschrift für Rechtswissenschaft und Gesetzgebung des Aus-landes" (Heidelberg 1829 fg.), mit Löhr, Thibaut und Andern das „Archiv fürdie civilistische Praxis" (Heidelberg 1818 fg.) und mit Abegg, Wächter und An-dern das „Neue Archiv des Criminalrechts" (Halle 1817 fg.) heraus. (22)

Mittwochsgesellschaft. Auf einen anonymen Vorschlag in den berlinerZeitungen, zu welchem sich später Hitzig bekannte, traten die namhaftesten der in Ber-lin lebenden Dichter und Literaten zu einem Vereine zusammen, der zum Zweck hatte,diese, welche hier mehr als irgendwo isolirt standen, sich näher zu bringen, gemeinsameMittheilungen zu erleichtern, durch wöchentlicheVorträge aus den neuesten Erschei-nungen der Belletristik den amtlich oder sonst Beschäftigten es möglich zu machen,mit denselben fortzuschreiten und Fremden Gelegenheit zu verschaffen, Berlins lite-rarische Charaktere hier anzutreffen. Bei wöchentlichen Versammlungen, anfangsam Mittwoch — daher der unverfängliche Name, der aber bei möglichen Abänderun-gen des Versammlungstages bleiben sollte —, war Grundgesetz: um auf gleiche Weisepeinliche Lobhudelei als gehässige Kritik zu vermeiden, darf kein eignes Product ei-nes Mitgliedes oder Gastes vorgetragen werden. Die Gesellschaft, auf dieses nö-thige Grundgesetz gestützt, blühte viele Jahre; und wer den zu Abschließungen undTrennungen sich hinneigenden Sinn der Norddeutschen kennt, aus welchem Sich-fremdstehen feindliche Gesinnungen und literarische Fehden zwischen Solchen !o