Mittermaier 145
R>l
wurde es ihm dadurch, daß er das Goniometer mit Vorrichtungen versah, durchwelche die Winkel der Krystalle bis auf zwei Secunden bestimmt werden können,möglich, die Veränderung der Winkel an den Krystallen durch die Warme zu be-stimmen, aus welcher Untersuchung folgte, daß die, welche nicht zum regulairen Sy-stem der Krystalle gehören, verschieden nach denverschiedenen Richtungen ausgedehntwerden. Außer den, meist in Poggendorff's „Annalen" enthaltenen einzelnen Ab-handlungen, worin er seine eignen Untersuchungen bekannt gemacht hat (die letzteüber die Mangansaure und den Speichel des Menschen), erscheint jetzt von ihmein durch Gründlichkeit, Präcision und Eleganz gleich ausgezeichnetes „Lehr-buch der Chemie" (1. und 2. Heft des 1. Bandes, Berlin 1629—3i), sowie auchein „Lehrbuch der Kristallographie". Die ganze bisherige Thätigkeit M.'s hatgezeigt, daß er nicht nur zum Beobachter geboren ist, sondern auch seine Beob-r«i>k, achrungen auf fruchtbare Punkte zu lenken und auf scharfsinnige und gründliche!>n n^ Weise Resultate daraus abzuleiten weiß. Fast alle Entdeckungen dessilb.n zeichnensich durch ein eigenlhümliches Interesse aus und haben großenrheils neue Blicke inder Chemie und Physik eröffnet, sodaß sein Name stets in der Geschichte dieserWissenschaften unter Denen glänzen wird, denen sie Fortschritte in größerm Maß-stade verdankt.
Mittermaier (KarlJoseph Anton), badischer Geheimrath und Profes-sor der Rechtswissenschaft zu Heidelberg, wurde den 5. Aug. 1787 geboren. Erstudirte auf den Universitäten Landshut und Heidelberg, trat 1809 zu Landshut alsPrivatdocent auf und wurde 1811 Professor daselbst. Er folgte 18 t9 einem Rufnach Bonn; seit 1821, in welchem Jahre er von dort nach Heidelberg ging, gehörter Baden an. Bei den Wahlen zum Landtag von 1831 erwählte ihn die StadtBruchsal zum Abgeordneten in die Volkskammer. In dieser Eigenschaft eröffnetesich M. eine einflußreiche Wirksamkeit für Gesetzgebung und constitutionnellesStaatsleben, und er zeichnete sich namentlich durch eine unermüdliche Thätigkeitaus, doppelt in Anspruch genommen in den zwei letzten Monaten des Landtags,während deren er, zwischen Karlsruhe und Heidelberg hin und her reisend, zugleichseine Vorlesungen in Heidelberg hielt und sich gleichsam vervielfältigte. Unter sei-nen Motionen sind die Anträge auf Aufhebung der sogenannten Administraliv-justiz, auf Abschaffung der Stockschläge alS angeblichen Erforschungsmittels derWahrheit und auf einen von allen Staatsangehörigen zu leistenden, mit dem Hul-digungseid zu verbindenden Verfassungseid bemerkenswert!). Besondere Ver-dienste erwarb sich M. um die Gemeindeordnung als Mitglied und Berichterstatterder Commission, sowie als Vermittler inBetreffderzuwiederholtenMalenzwischenbeiden Kammern hin- und hergewiesenen Streitpunkte mit der Adelskammer. Zuder neuen Civilproceßordnung mit Öffentlichkeit und Mündlichkeit des Verfahrenshatte er schon vor den parlamentarischen Verhandlungen wesentlich mitgewirkt, daer als Mitglied in der zu deren Entwerfen berufenen Gesetzgebungscommission saß.Als Präsident von einer der fünf Abtheilungen der Kammer nahm M. Theil an derbekannten im Sept. 1831 gegebenen Erklärung derselben an die Regierung: ohnePreßfreiheit kein Budget. Als in der Sitzung vom 13. Ott. vor Eröffnung derDiscussion über das Budget Welcker sich mit dem Antrag erhob, das Budget garnicht zu erörtern, bis die zugesagten Gesetzentwürfe vorgelegt sein würden, nahmM. unmittelbar nach Welcker das Wort und stellte den Antrag modisicirt dahin,die Erörterung zwar vorzunehmen, die Abstimmung über das Ganze abe-r, d. h. dieeigentliche Verwilligung, bis zur Erfüllung jener Zusagen zurückzuhalten. DiesemVorschlag schloß sich die Kammer auch an. Uberhaupt galt M. mit Duttlinger' mehr für das Organ der Gemäßigten, während Rotteck und Jtzstein die äußerst
Linke, Welcker das deutsch-nationale Element repräsentirten, und wenn daher seineStimme sich für irgend eine entschiedene Maßregel miterhob, so konnte man mitConv.-Lex. der neuesten Seit und Literatur. III. 10