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chen aus Rücksicht auf hochgestellte Vorstande Offiziere ihre Untergebenen zur Mit-gliedschaft aufmunterten, obgleich bei der schlechten Beschaffenheit des hochbesteuer-ten Biers für die gewissenhaste Beobachtung der übernommenen Enthaltsamkeits-pflicht sich schwerlich Bürgschaft leisten ließ. In Beziehung auf diesen Umstandist daher in mehren deutschen Landern als wirksames Mittel, den Branntweinver-brauch zu vermindern, die Entlastung des Biers von unverhälmißmaßigen Abga-ben empfohlen und in einigen ausgeführt worden.
Maucler (Paul Friedrich Theodor Eugen, Freiherr von), geboren am30. Mai 1783 zu Etupes in der ehedem würtembergischen gefürsteten GrafschaftMömpelgart. Seine Voraltern hatten sich, in Folge des Widerrufs des Edictsvon Nantes, nach Deutschland gewendet und wurden bald darauf in Würtembergeinheimisch. M., der Sohn eines würtembergischen Generals, trat 1803 inDienste als Referendar bei der damaligen Oberlandesregierung zu Ellwangen,wurde 1804 Regierungsrath daselbst, 1806 Oberjustizrath in Eßlingen, 1808Kreishauptmann in Ludwigsburg, war hierauf sechs Monate lang außer Diensten,und wurde 1810 Oberappellationsrath in Tübingen, 1811 Landvogt zu Kalw,1812 Staatsrath und Chefdirector des Criminaltribunals zu Eßlingen, 1816Oberhofintendant, 1817 Geheimrath, 1818 Justizminister, welche Stelle erbis zum 15. Nov. 1831 bekleidete, wo er zum Geheimrathsprasidenten ernanntwurde. Seit der Regierung des Königs Wilhelm hat M. an den wichtig-sten Staatsangelegenheiten Würtembergs den thätigsten Antheil genommen,ausgezeichnet durch gründliche Geschaftskenntnisse, vielseitig gebildete Talente,hellen Geist, allgemein anerkannte Uneigennützigkeit, Unparteilichkeit gegenden Adel wie gegen den Bürgerstand, Ordnungsliebe, Freundlichkeit im äu-ßern Betragen gegen seine Untergeordneten wie gegen Fremde, standhaft in Be-kämpfung der Schwierigkeiten, die ihm bisweilen von kleinlichen Geistern undemporstrebenden Parteien in den Weg gelegt wurden, besonnen und einfach sichauch in verwickelten Verhältnissen zurechtfindend, und geehrt durch das stets sichgleichbleibende Vertrauen des Königs. Er ist der Schöpfer der Organisation desJustizdepartements, das sich durch musterhafte Ordnung auszeichnet. Einfluß-reich war seine Mitwirkung bei der neuen Landesorganisation und 1820 bei derGründung der Verfassung auf dem Wege des Vertrags zwischen König undStänden. In neuern Zeiten hat eine Partei sich vorzüglich bemüht, denGlauben an Absolutismus und Herrschsucht dieses Ministers unter dem Volke zuverbreiten. (17)
M a u g u i n (Francis), Advocat zu Paris, wurde am 28. Febr. 1785 zuDijon geboren, frühzeitig von seinem Vater, der Procurator am dortigen Parlamen-te war, zum Advocatenstande bestimmt und besuchte die Schule zu Macon und diepariser juristische Universität. Er trat 1813 als Sachwalter in den Gerichtshöfenauf, sprach 1815 für den unglücklichen Labedoyere, 1816 für die von der Restau-ration verfolgten Patrioten, dann im Processi der schwarzen Nadel, für die „Liblio-tbe^ue kistoriyue" (der erste bedeutende Kampf der Preßfreiheir), für Fabvier gegenGeneral Canuel, und strengte sich bei den letztern Processen so sehr an, daß er krankward und aus fünf Jahre den Gerichtshof verlassen mußte. Er erschien 1824 vonNeuem, sprach in den wichtigsten Processen, unter andern für des Geschichtschrei-bers Mignet Schrift über Manuel's Leichenbegängnis, und zu Anfange 18i0zweimal für den „National" wegen Carrel's Artikel: „l^.e roi re^ne et ne gouverneI>as". Von den zwei Wahlcollegien Beaune und Noyon 1827 zum Abgeordnelenernannt, ließ sich M. fortwährend von Beaune wieder ernennen, wiewol 1831acht Collegien durch ihn vertreten sein wollten. Er sprach 1828 in der Kammerfür Preß- und Wahlfreiheit, enthüllte die Wahlkünste des Ministers Villele, ge-borte zu den 221, und zeigte in der Adreßerörterung gegen Polignac so großen Ei-Conv.-Lex. der neuesten Zeit und Literatur, lll, 4