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Dritter Band (1833) M bis R
Entstehung
Seite
48
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48 Mäßigkeitsvereine

der Beschluß gefaßt, daß es die Pflicht jedes Religionslehrers sei, seinen Einflußanzuwenden, um den Gebrauch des Branntweins zu unterdrücken. Die Bemühun-gen der Gesellschaft sind in neuern Zeiten besonders auch darauf gerichtet gewesen,in den herrschenden Ansichten über die moralische Zulässt'gkeit des Handels mitBranntwein als einen Luxusartikel oder Nahrungsbedürsniß eine Veränderunghervorzubringen. Die Jahresversammlung zu Neuyork 1829, und die Versamm-lung zu Boston 1831 faßten sogar Beschlüsse, welche jenen Handel eines Christenunwürdig erklarten. In einigen Orten ist man so weit gegangen, Personen, diesolches Gewerbe treiben, von der Theilnahme an den kirchlichen Andachtshandlungenauszuschließen.

Nach dem Muster der amerikanischen Vereine und durch ihre Ergebnisse auf-gemuntert, hat man seit einigen Jahren auch in Europa solche Gesellschaften ge-stiftet. Mögen sich in der Vorzeit Vereine nachweisen lassen, deren Mitgliedersich zur Enthaltsamkeit von geistigen Getranken verpflichteten, so sind doch die ausAmerika übergangenen Gesellschaften darin von allen frühern verschieden, daß sieausschließend auf Unterdrückung des Branntweinmisbrauchs gerichtet sind, unddie persönliche Verpflichtung zur Enthaltsamkeit nur eines der Mittel zu jenemZwecke ist. Die amerikanischen Vereine gingen aus einem dringenden örtlichenBedürfnisse hervor, und die in Europa gestifteten Verbindungen wirkten in den-jenigen Ländern am wohlthätigsten, wo ahnliche Bedürfnisse vorwalteten. So inIrland, wo 1829 zu New-Roß ein Mäßigkeitsverein gestiftet wurde. Schott-land folgte bald diesem Beispiele, und 1830 zählte man in Irland und Schottlandbereits 14,000 Mitglieder solcher Vereine, die belehrende Volksschriften bekanntmachten, welche nach der Schweiz und nach Schweden gesendet wurden, wo manahnliche Verbindungen gründen wollte. In Schweden haben sie bereits wohlthä-tigen Erfolg gehabt. In London wurde 183 t ein Verein gestiftet, der nach derAnalogie der Bibelgesellschaft die Ausdehnung seiner Wirksamkeit auf das Auslandin seinem Namen Üritisb unck temperunce societ^ ankündigte, doch kön-

nen wir über die Erfolge dieser Mäßigkeitspropaganda noch nichts Näheres mitthei-len. Auch die in deutschen Ländern, z. B. in Hessen und Sachsen, gestiftetenVereine folgten, wie die übrigen europaischen, in der Art ihrer Wirksamkeit denamerikanischen Vorbildern, wiewol man sich in Europa, so viel wir wissen, nochnicht in so umfassende statistische Untersuchungen eingelassen hat als in Amerika,um den Umfang der verderblichen Folgen des Branntweingenusses zu ermessen.In manchen Theilen Europas, namentlich in einigen deutschen Landern, magauch der Misbrauch schwerlich so weit gegangen sein, als jenseit des atlantischenMeeres, und zum Theil daraus lassen sich die wenig günstigen Urtheile erklären,die hier und da über diese Vereine laut geworden sind, auf welche aber auch dasInteresse Derjenigen, die bei dem Verkehr mit Branntwein betheiligt sind, und woBranntweinbrennereien und ihre Producte mit hohenAbgaben belegt werden, selbstdas Finanzinteresse des Staats, Einfluß gehabt haben mögen. Wir haben nochnicht vernommen, daß in Deutschland ähnliche freiwillige Aufopferungen hervor-getreten wären, wie man sie in Amerika gesehen hat. Auch in Deutschland aber istauf den Einfluß aufmerksam gemacht worden, den die Prediger durch Belehrungauf die Unterdrückung des Übels ausüben können. (S. Röhr'sKritische Predi-gerbibliothek", 1831, Heft 5.) Der bis jetzt im Ganzen noch nicht bedeutende Er-folg der deutschen Maßigkeitsvereine mag auch in den Misgriffen zu suchen sein,die hier und da bei der Gründung und Einrichtung solcher Gesellschaften begangenworden sind. In Amerika und zum Theil in Schottland hat man die Sache hin-sichtlich der, den Mitgliedern aufgelegten Verpflichtung zu eifriger Wirksamkeitdurch Beispiel und Einfluß weit ernster genommen. Wir könnten dagegen ausDeutschland Beispiele verkehrter Einrichtungen anführen, z. B. Vereine, in wel-