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ten an, welche die Majorität der Cortes bildete, zeichnete sich unter den bedeutend-sten Rednern dieser Partei aus und hatte den entschiedensten Anthell an allenMaßregeln und Fehlern, welche sie beging oder beförderte. Ob diese Fehler ver-mieden werden konnten, oder ob dadurch noch größere von Seiten der ungemäßigtenMinorität vermieden wurden, braucht hier nicht untersucht zu werden; so viel aberist gewiß, daß die Furcht vor revolutionnairen Ercessen, vor weitern Umwälzungenbestehender Verhältnisse die Moderirten dahin führte, die Umtriebe der Contrerevo-lution, wenn auch nicht gradezu zu begünstigen, doch fl.st ganz ungestört und unbe-straft zu lassen und die constitutionnelle Regierung der größten Gefahr von dieserSeite auszusetzen. Der verfassungsmäßige Schluß der außerordentlichen Cortesim Febr. 1822 führte den Sturz des damaligen Ministeriums herbei. Das neueMinisterium wurde aus der Majorität der aufgelösten Versammlung genommenund M. an dessen Spitze gestellt. Er und feine Freunde schritten als Minister aufderselben gefährlichen Bahn fort, die sie als Deputirte angetreten, und sahen sichbald von allen Schwierigkeiten umgeben und überwältigt, denen bloße negativehaltungslose Mäßigung ohne Energie und ohne wirkliche Gewalt, bei dem bestenWillen und unbezweifeltem Talent in einer so hohen Stellung immer erliegenwird. Das Ministerium fand seinen Untergang in der gewaltsamen Krise des Iul.1822, wo der durch den falschen Moderantismus der herrschenden Partei begün-stigte entscheidende Versuch der Contrerevolution, die constitutionnelle Negierungmit Waffengewalt zu stürzen, an dem besonnenen Widerstand der Nationalgarde,an der Thätigkeit und Entschlossenheit der Exaltirten scheiterte. Inwiefern M.und seinen Collegen in dieser Sache blos Schwäche, Nachlässigkeit und Rathlostg-keit oder wirklicher Verrath an der bestehenden Verfassung vorgeworfen werdenkann, hängt besonders von dem größern oder geringern, thätigern oder passivern,mittelbaren oder unmittelbaren Antheil ab, den sie an der bekannten und ziemlichabgeschmackten und kleinlichen, in der diplomatischen Welt natürlich begünstigtenJntrigue hatten, wodurch einige aus der Mitte der Moderirten eine Veränderungder Verfassung im Sinne des Zweikammernsystems zu bewirken und dabei beson-ders zugleich ihre eigne Eitelkeit und Habsucht zu befriedigen hofften. Diese Jntri-guanten hatten sich von der eigentlichen contrerevolutionnairen Partei zu der Mei-nung bethören lassen, daß diese ihren Plan bei Hofe und sonst unterstützen werde;sie hatten deshalb den Umtrieben dieser Partei alle mögliche Nachsicht verschafft,und sahen sich, wie leicht zu erachten, im Augenblick der Entscheidung und sobaldjene sich ihres Sieges gewiß glaubte, überflügelt, gemisbraucht und verhöhnt.Welchen Antheil aber M. an dieser Jntrigue hatte, wagen wir nicht zu bestimmen,da wir doch nur individuelle Muthmaßungen aussprechen könnten; so viel ist abergewiß, daß er in vollem Maße die Folgen der Enttäuschung zu tragen hatte, indemer, sobald die Partei die Maske abgeworfen hatte und bis zu ihrer Niederlage am7. Iul. als Gefangener und nicht ohne Lebensgefahr im Palast zurückbehaltenwurde. Natürlicherweise wurde seine Lage durch den Sieg der nun (wenigstensfür den Augenblick) in ihrer Gesammtheit exaltirten liberalen Partei wenig gebes-sert, und es ist kein Zweifel, daß wenn nicht sehr bald wieder eine gewisse Mäßigungund die Scheu, durch eine strenge Untersuchung gar zu abschreckende und bedenklicheResultate zu erhalten, sich bei der siegenden Partei geltend gemacht hätte, M. undseine Eollegen kaum der Strafe des Hochverraths an der Constitution entgangenwären. So wurde indessen die Sache nach und nach ziemlich niedergeschlagen,wenigstens soweit sie sich nicht unmittelbar auf die militairischen Empörer bezog.Indessen war M.'s so glänzend eröffnete politische Laufbahn zerstört, und es läßtsich schwerlich leugnen, daß ein großer Theil der Verantwortlichkeit für die unseli-gen Ereignisse von 1823 auf ihn und seine Freunde siel, indem sie die Sachen aufeinen Punkt hatten kommen lassen, wo es zu spät war genügende Maßregeln gegen