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und deren Abstellung der Einfluß der Hofpartei verhinderte. Die geheimen Pen-sionen der Emigranten, die Gehaltsvermehrungen u. s. w. verschlangen großeSummen; die bewilligten Creditsummen reichten nicht aus, und die Ministermußten noch vor Ablauf des Jahres 1828 zu einer neuen Anleihe von 80 Millio-nen Francs ihre Auflucht nehmen. Um so kraftiger erhob sich die Opposition in deram 27. Jan. 1829 eröffneten Kammersitzung. Sie verlangte unter Anderm dieAbschaffung des Tabacksmonopols, welches jedoch der traurigen Finanzlage wegenbis zum Jahre 1837 noch beibehalten werden sollte; sie trug ferner auf Gesetzeüber die Communalorganisation und die Errichtung von Departementalconseilsan. Hierüber entstand ein so heftiger Kampf, daß das Ministerium Martignac indemselben unterlag. Es galt nämlich bie Frage, ob die bisherige Centralgewalt derörtlichen und Provinzialverwaltung im Mittelpunkte der Regierung mit den Orts-gemeinden und den Departementsrathen ^etheilt werden solle oder nicht; ob manden 40,000 Gemeinden, aus welchen Frankreich besteht, eine Municipalverfassung(Städte- und Gemeindeordnung) geben solle, nach welchen die erwählten Vertreterder Gemeinden das Recht hatten, an der Verwaltung des Gemeinwesens wesent-lich Theil zu nehmen. Über das Ob war das Ministerium Martignac mit demNationalwunsche einverstanden; allein über das Wie der Wahlform, über dieWahlberechtigung und die Wahlfähigkeit, sowie über den Umfang der den Nota-beln der Gemeinde einzuräumenden Rechte hatten das Ministerium und die Depu-tirtenkammer (das linke Centrum und die linke Seite) sehr abweichende Ansichten.Die Prüfungscommission des Gesetzentwurfs über die Departementalorganisationverlangte, daß auch die Minderbefteuerten (bis zu 300 Francs) das Wahlrecht beiErnennung der Generalconseilsräthe für die Departements haben sollten. Hierinaber sahen die Mitglieder der rechten Seite, der Hof und zum Theil auch die Mi-nister alle Gefahren eines überwiegenden demokratischen Elements, die Vorbotenvon Volksdespotismus, Revolution und Anarchie. Da keine Seite der Kammerhierin nachgeben wollte, indem jede zu viel foderte, so drangen die Minister, umZeit zu gewinnen, im Interesse der Aristokratie darauf, daß die Kammer vor derDepartementalorganisation zuerst die Municipalorganisation erörtern und fest-setzen, sodann aber zu jener übergehen mögb. Allein die ganze linke Seite kämpftefür die Priorität des Departementalgesetzes, und als es zur Abstimmung kam, er-hob sich nicht allein die linke, sondern auch die rechte ultraroyalistische Seite —diese aus Haß gegen das mit ihren Ansichten nicht übereinstimmende Ministe-rium — für die Priorität des Departementalgesetzes. Nun erklärte zwar der Mi-nister M. in der Sitzung am 7. Apr.: er könne durchaus nicht zugeben, daß etwasWesentliches in dem vorgelegten Departementalgesetzentwurf abgeändert werde;denn der König sei im Besitze des Rechts, die Departementalräthe zu ernennen;das vorliegende Gesetz sei also blos eine königliche Gnadenbewilligung, uno dieKammer habe nicht das Recht, derselben eine weitere Ausdehnung zu geben, alsder König selbst angeboten. *) Hierüber entstand ein heftiger Streit. Die Con-stitutionnellen behaupteten, das Amendementsrecht der Kammer sei unbeschränkt;der Entwurf aber habe keinen andern Zweck, als den Höchstbesteuerten, also denvornehmen Aristokraten, dadurch mittelbar eine Doppelstimme in den Wahlver-sammlungen für die Wahlen der Abgeordneten zu verschassen. Als nun in diesemPunkte die rechte Seite sich von den Const'itutionnellen trennte, und der Wortfüh-rer der erstem, Ravez, für die Höchstbesteuerten sich erklärte, so entstand ein furcht-bares Geschrei, mit gegenseitigen Vorwürfen vermischt. Nun erklärte zwar der
Der Minister sagte unter Anderm: ,,1-e roi posseäe Iv äroit <!e noinmer les«.vnseils F^ntlraux et les eonseils ei'arroncjissemeiit; il sbanllsnne ee 4roit par »nvnionie libre et spontan^«; il a tlvne le llrvit 6« terminer les eonclitious 4e eetteimmense csncession."