Marschall
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suche aber (1819) von den Gesck)ästen sich zurückzog oder vielmehr davon entferntwurde. Auch widersprach der Versolg des Landtags jenen Ansichten. Starker alsje wurde die Domainenfrage angeregt, und die Staatsregierung fand sich hierdurchveranlaßt, am 2. Mai 1831 die Standeversammlung auf unbestimmte Zeit zuvertagen. Damals erschien eine ausführliche „Nachricht" an die Einwohner desHerzogthums, welche zum Zwecke hatte, die öffentliche Meinung zu Gunsten derStaatsregierung zu stimmen und offenbar unter der Ägide M.'s abgefaßtwar. Diese „Nachricht" enthielt herben Tadel über die Landesdeputirten, und eswurde die Äußerung hineingemischt, daß dem vaterlichen Herzen des Landesherrndie Erfahrungen, welche in der diesjährigen Deputirtenversammlung gemachtworden seien, höchst schmerzlich sein müßten. Diese „Nachricht" wurde zu 4000Exemplaren abgedruckt und unentgeltlich durch die herzoglichen Ämter im Landevertheilt, indeß die Policei die Gegenschriften consiscirte. So geschah es un-ter Anderm mit einem Hefte von des Grafen Bentzel - Sternau „Verfas-sungsfreund". Hierher gehört auch die Untersuchungssache gegen den Ge-Heimrath Herber in Eltvill, wegen des Verbrechens der Majeftatsbeleidigungund wegen Schmähungen gegen den Minister M. in Beziehung auf Diensthand-lungen in einem von demselben verbreiteten anonymen Äufsatze. Noch vor Ver-tagung des Landtags nämlich hatte man das Verhalten der Deputirten in Be-ziehung auf das Domainenverhältniß und die Entschädigungsrente als leidenschaft-lich, böswillig, jeder gründlichen Erörterung unzugänglich, als verfassungswi-drig u. f. w. öffentlich angeschuldigt, und es war daher nichts natürlicher, als daßdiese ihre Ehre gegen solche Ängrisse durch Gründe zu schützen suchten. Dies thatauch Geheimrath Herber, seit 15 Iahren Landesdeputirter und seit 13 JahrenPräsident der Abgeordnetenkammer, ein damals 70jähriger Greis, in einemÄufsatze, dessen Verbreitung darin bestand, daß er ihn einigen Verwandten undFreunden zu lesen gab, und hinsichtlich dessen er auch nicht entfernt überführtwurde, ihn an die Redaktion der „Hanauer Zeitung", welche ihn mit ihrer Nummervom 20 Oct. 1831 ohne eingeholte Censur ausgab, gesendet zu haben. In die-sem Aufsatze, betitelt: „Der Streit zwischen der Deputirtenkammer von Nassauund dem dasigen Negentenhause in Beziehung auf die Landesdomainen", welcherein interessantes Blatt in der Geschichte des Ministers M. bildet, und der, in Folgeder über seinen Verfasser verhängten Criminaluntersuchung nur um so gewisser denWeg zur Nachwelt findet, bestritt Herber mehre Behauptungen eines in der her-zoglichen Verordnungssammlung abgedruckten Berichts M.'s vom 13. Febr. 1817,worin dieser schon damals die Sätze hinstellte: 1) daß die französischen Contribu-tionsgelder lediglich aus landesherrlicher Gnade und Milde derSteuerkasse überlassenund nicht zur Privatkasse der regierenden Familie gezogen worden seien; 2) daß durchdie Besitznahme aller Staatsgüter und vieler Regalgefälle und zwar in derEigenschaftals Patrimonialvermögen des Fideicommisses der Regentenfamilie die Rechtsan-sprüche desselben beiweitem noch nicht gedeckt seien. Anderes Neueres unterlag da-bei ebenfalls einer Kritik, so namentlich die Weisung M.'s, alsbald nach der Ver-tagung der Ständeversammlung erlassen, nach welcher die ohnehin durchaus rechts-widrige Entschädigungsrente von 140M0 Gldn. aus der Steuerkasse nach wievor erhoben, auch die abgekürzten Militairpensionen ungeschmälert fortentrichtetwerden sollten, obgleich sie durch ein Stimmenübergewicht vor der Vertagung vonden Ständen theils ganz, theils zur Hälfte versagt waren. Herber nannre dieseWeisung des Ministers M. in seinem Aufsatze einen Gewaltftreich, und in seinerspätem gerichtlichen Vertheidigung unbestreitbar eine verfassungswidrige, somitauch eine eigenmächtige, blos im Rechte des Stärkern begründete Handlung. DasEnde der Untersuchung bestand in einem Erkenntnisse des nassauischen Hof- undAppellationsgerichts in Usingen vom 20. Dec. 1832, wodurch Herber in eine Fe-
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