Druckschrift 
Die Ansprüche unserer Zeit an die bürgerliche Gesetzgebung in nächster Beziehung auf die bei der Gesetz-Revision für Rheinpreußen sich ergebenden Fragen
Entstehung
Seite
317
Einzelbild herunterladen
 

Auch Das muß hier noch gesagt werde». Gegenalle Vorrechte des Adels, gegen alle Privilegien,die den noch nicht völlig erstorbenen Geist einerabgestorbenen Zeit aufrecht zu erhaltcn-gecignetistnd,bat in der vorstehenden Schrift der Verfasser sicherklärt. Ucbrigens gebort er nicht zur Klasse De-rer, welche jede Auszeichnung als einen Frevel anden Menschenrechten, jede Autorität als eine Usur-pation verdammen wollen. Die wahre Aristo-kratie, Gewalt und Gcsetzgebungsrccht in denHänden der Besten und Würdigsten, ist diesicherste Bahn zur Erreichung der Staatszwecke,und ein solches Verhältniß zu realisiren, ist derPolitik höchstes, ewiges Problem.

Auch hat neben der Idee des Rechts das Staats-leben noch eine andere, nicht minder beachtenswcrthcSeite. Das leitende Prinzip, welches den Staats-verband durchweht, ist der Verstand; ihm müssendie Formen gehorchen, er bestimmt die Ordnungder Dinge: aber wo eine Seele ist und auchdas Staatslebcn ist beseelt, da muß auch dasGefühl seine Rechte haben: die kalte Hand desVerstandes an Alles legen zu wollen, hieße die

der Wohlthat brüderlicher Rechtsgleichheit ausschlie-ßen will, statt die Wohlthat zu gewähren, und demVerderben entgegen zu wirken.

Bekcrzignngswerthe Wahrheiten üher diesen Ge-genstand finden sich in folgender Schrift:Gegenbe-merkungen zu der Schrift des H. Geh. O,-RcgRaths Strcckfnß: lieber das Verhältniß der In-den zu den christlichen Staaten," von H, Chr. Frech,v- Ulmen stein. Dresden 1SSS.