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Die Ansprüche unserer Zeit an die bürgerliche Gesetzgebung in nächster Beziehung auf die bei der Gesetz-Revision für Rheinpreußen sich ergebenden Fragen
Entstehung
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III.

Ueber die Revision des Rhei-nischen Civil-Nechts imAllgemeinen.

^s scheint der Natur der Sache angemessen, daßdiejenige Frage, welche die Grundlagen der Revi-sion des Civilrechts im Ganzen betrifft, hier zuersteine Erörterung finde, die Frage ncmlich:

Von welchem Gesichtspunkte mnß die Gesctz-revision für die Rheinprovinzen ausgehen z aufwelche Grundlagen soll das für uns bestimmteProvinzial-Gesetz gebaut werden? ist es insbeson-dre zweckmäßig, daß in unsrer Provinz, wie in denübrigen, neben dem Provinzial-Gesetzbuch? auchnoch ein allgemeines Gesetzbuch mit subsidiarischerGültigkeit bestehe?

Es ist dies eine wichtige, eine eigentliche Le-bensfrage, und wenn es auch schon als eine ausge-machte Sache feststände, daß unsre Gesetzgeber vondem so angelegten Plane nicht abgehen würden,so wäre für die Wissenschaft die Frage doch kei-nesweges abgethan.