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V.
Fassung der Gesetze.
-ttlenn die oben aufgestellte Behauptung wahr ist:daß Rechtssicherheit, das Hauptziel des Gesctzge-setzgebers, vorzüglich durch eiue gute formelle Be-handlung des Rechts zu erlangen ist, daher dieMethode der Redaktion von unübersehbarer Wich-tigkeit für den heilsamen Erfolg der Gesetzgebungist, so muß hier auch darüber etwas gesagt werden,welches die Erfordernisse ciucr guten Fassung derGesetze sind, in wie weit die bestehenden Gesetzge-bungen diesen genügen, und welche Wünsche wirin Beziehung auf die Revision der Gesetze hegen.
Was war die Klage der Praktiker vor Ein-führung der neuen Gesetze in unserem Staate, sowie in allen deutschen Landern? — Daß daslebendige Wort des Rechtes unter demUebermaß der verschiedenartigsten Ge-setze fast gänzlich erdrückt werde; daß dieverschiedenen fremden und einheimischen Rechts-quellen nicht ein künstlich zusammengesetztes undwohlgeordnetes, sondern gewaltsam auf einander