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Die Ansprüche unserer Zeit an die bürgerliche Gesetzgebung in nächster Beziehung auf die bei der Gesetz-Revision für Rheinpreußen sich ergebenden Fragen
Entstehung
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Nachwort.

ist ein uralter Gebrauch der Verfahr, ihrenSchriften ein Vorwort voran zuschicken, in wel.chem sie durch Aufklarung über das Individuelledes Standpunktes, von welchem sie bei ihrer Arbeitausgegangen sind, und über die besonderen Ver-hältnisse, deren Einfluß auf das Werk sich indem Inhalte desselben ausspricht, Mißverständnissenund unrichtiger Bcurthcilung vorzubeugen suchen.Der Verfasser des vorstehenden Versuches glaubt,daß ihm als Anfänger ein Recht zustehe, in einemNachworte noch einige Bemerkungen zu machen,die auf ein ähnliches Ziel hinauslaufen.

Bei der Eile, mit welcher das Werk sein Da-seyn erhielt, ist es natürlich, daß der Verfasser,dem weder ein besonders reichhaltiger Fond positi-ven Wissens zu Gebote steht, noch ein durch dieReife der Jahre und langes Nachdenken allseitigaufgehellter Schkreis die volle Gediegenheit seinerAnsichten verbürgt, durchaus nicht überall,gleichsam wie auf den Grund geschlossener Akten,sein Urtheil hat aussprechen können, und mancheerst sich bildende Ansicht, welche bei reiferer und