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so ist derselbe Credit sür den soliden Landwirth,dessen Fortkommen vorzugsweise begünstigt werdenmuß, ein treffliches Mittel, ihm vorthcilhafte Spe-kulationen zu jeder Zeit möglich zu machen, eignenGrundbesitz, auch ohne viel eignes Vermögen, zuerwerben, und bei guter Wirthschaft allmählig vomCapital frei zu machen. So muß also durch dieseEinrichtung der Staat an soliden Grnndcigcnthü-mern gewinnen, und der ganze Stand muß geho-ben werden und an äußerem Wohlsrande und gei-stiger Würdigkeit zunehmen. Dazu kommt, daßnotorisch-schlechte Wirthe auch keine gute Zinscn-zahler zu seyn pflegen, worauf doch der Capitalisthauptsächlich mit zu sehen pflegt, und so ist auchdies Bedenken, daß der leichtsinnige Landwirth beierleichtertem realen Credit sich eher ruinircn werde,großen Thcilö gehoben. Auch der Einwand, daßder gewerbtreibenden Classe, der es an Grundbesitzfehle, der Credit aus den Händen gespielt werde,dürfte von geringem Belange seyn. Im heutigenbürgerlichen Verkehre leiht der Capitalist ohnehinNiemanden einzig auf seinen Ruf der Ehrlichkeitund Solidität hin. Der Credit, den die Gewerb-treibenden sich unter einander verstatteu, ist in denBedürfnissen des bürgerlichen Verkehres begründet,und bleibt nach wie vor; überdies wird, auch beigeringerer Sicherheit, der Gewerbtreibende durchBezahlung höherer Prozente sich immer Capitalienverschaffen können.
Ucberhaupt aber ist es eine unverkennbare Ver-vollkommnung der gesellschaftlichen Einrichtungen,wenn der Grund und Boden eine feste Basis ist.