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Die Ansprüche unserer Zeit an die bürgerliche Gesetzgebung in nächster Beziehung auf die bei der Gesetz-Revision für Rheinpreußen sich ergebenden Fragen
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die Freiheit unnöthig beschränkender Druck. Dazuenthält auch der Paragraph, welcher jene Beschran-kung auf den zwanzigsten Theil verfugt, eine reicheAussaat von Nechtsstreitigkeitcn, und wird nichtselten die Veranlassung sepn, daß weit mehr alsein Zwanzigstel der Erbschaft über der Erörterungder Frage: ob dies Zwanzigstel überschritten sey,und über der Reduktion auf diesen Theil des Nach-lasses, im Prozesse aufgeht; und doch soll das Haupt-augenmerk des Gesetzgebers sepn: soviel wie mög-lich Rechtsstreitigkcitcn vorzubeugen, und nicht dieVeranlassung zu denselben unnöthigcr Weise sel-ber hervorzurufen.

Zum Theil schon aus dem zuletzt angeführtenGrunde erscheint auch das Verbot der Substitutio-nen als eine heilsame und den Zwecken der bür-gerlichen Ordnung entsprechende Verfügung. SchonMontesquieu macht die Bemerkung, daß Sub-stitutionen Unfruchtbarkeit über die Güter verbrei-ten, welche denselben unterworfen sind, sie demVerkehre entziehen, und die Quelle ewiger Prozessesind; wenn er aber hinzufügt, daß dieselben nurin den Monarchien, wo es darum zu thun ist, denGlanz Igewisser Familien zu erhalten, und zwarnur in Hinsicht dieser Familien sich dulden lassen,so dürfen wir uns in dieser Hinsicht auf unser obenim Allgemeinen über die hier zum Grunde liegendeAnsicht Montesquieu's abgegebenes Urthcilbeziehen.

Das Bcdürfniß der Gegenwart, die den Wohl-stand nur in möglichst vortheilhastcm Betrieb derLandkultur, Verkehr und Umschlag, Vertheilung desGrundbesitzes und Sicherung des Credits zu errei-