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Die Ansprüche unserer Zeit an die bürgerliche Gesetzgebung in nächster Beziehung auf die bei der Gesetz-Revision für Rheinpreußen sich ergebenden Fragen
Entstehung
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milienstiftungen befestigt und gesichert, und gegendie gesetzliche Untheilbarkeit der Güter scheinen unsnicht gcringeVedcnkcn zu bestehen. Immerhin magindividuelles Bedürfniß und Zweckmäßigkeit imEinzelnen noch Manchem Duldung verschaffen,was dem besseren Geiste nicht völlig zusagt: denMißbräuchen Wachsamkeit entgegen zu setzen, mußbann das nächste Ziel der Staatsgewalt scpn:Jene aber müssen von ihrem Wahne zurückkommen,die da von den verdorrten Aesten noch Früchte er-warten. Will man den Staat fest, mächtig undan treuen Bürgern reich machen, so befördere manjene Mittel, durch welche das Volk zur Geistes-bildung und zum Wohlstande sich aufschwingt. DieMacht der Krone beruht in der Kraft des Bürger-thums, und die Interessen der Krone sind die In-teressen des Volkes, nemlich der Treuen und Be-sonnenen, der durch Wohlstand Beglückten, Zu-friedenen, fest und frei Gesinnten und wahrhaftAufgeklärten ans seinen Gliedern. Die Größedes Grundbesitzes die Bevorrcchtnng der Personsind keine Bürgschaft für die Zuverlässigkeit derSubjekte, für die Treue gegen das Herrscherhaus,für das Halten an der rechtmäßigen Landesverfas-sung, für die Theilnahme am allgemeinen Wohl.Eine bessere die einzige Bürgschaft sind die Ein-fachheit, Tüchtigkeit und Moralität der Lebens-weise; wo diese sich finden, da darf man auf per-sönliche Treue, Aufopferung und Vaterlandslieberechnen: der moralische Werth des Menschen be-stimmt auch seinen Werth als Staatsglied, undAufklärung über seine Pflichten als Bürger undUnterthan schützt vor Verirrung.