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messen wissen, was den Einzelnen frommt unddem Ganzen, welche Anordnungen die Rücksichtauf Industrie, Wohlstand und Volksbildung erfor-dert, — und denen die Rechtsprechung als Er,wcrbsquelle angewiesen ist.
Daß Staaten nicht mehr käuflich sind, undmit Menschenleben nicht mehr gefeilscht werdenkann, dies Recht hat glücklicher Meise die Mensch,hcit wieder errungen. Die öffentliche Meinunghält ein strenges Gericht darüber: wie regiertwird; Alles, was der Ordnung und Wohlfahrt imWege steht, hinwegzuräumen, allerwärts ihre An*gen zu haben, nirgendwo die Zügel ans den Halt,den zu geben, und überall denselben Geist der Auf,klärung lichtvoll auszubreiten, das ist der heutigenRegenten schweres Amt.
Was vorläufig noch hier und da wünschens,Werth bleibt, und was hinwiederum noch wirklichoder scheinbar unausführbar ist wegen äußererHindernisse, zum Theil selbst in unserem hochgebil,dcten Staate, darüber zu entscheiden ist hier derOrt nicht; wir stellen nur das Prinzip auf, undmeinen, daß Annäherung zum Prinzip und mög,lichste Realisirung desselben das Ziel Derer scynsoll, »welche droben auf der Warte stehen,« nichtFesthalten an Demjenigen, was mit dem Prinzipnicht bestehen kann: und hierzu müssen mancheAttribute und aristokatischc Eigenheiten des gro-ßen Güterbesitzes unbedenklich gerechnet werden,die leider unter den Denkern selbst noch mancherFürsprecher sich erfreuen. Gegen den großen Gü»terbesitz selbst, in den Händen Einzelner durch Fa,
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