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Die Ansprüche unserer Zeit an die bürgerliche Gesetzgebung in nächster Beziehung auf die bei der Gesetz-Revision für Rheinpreußen sich ergebenden Fragen
Entstehung
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ist ein 5)cmmniß einer guten Staatsverwaltung,einer gleichförmigen allgemeinen Gcistcscntwicklungnnd sittlichen Veredlung, und es zieht die empfind-lichsten Beschränkungen der äußern Freiheit einesbedeutenden Theils der Staatsbürger unnöthigcrWeise nach sich, wenn im Staate selbst noch eineMenge kleiner Despoten dastehen, denen aus diesittliche Haltung nnd den Wohlstand eines Theilcsder bürgerlichen Gesellschaft ein so vielseitiges Ein-wirken überlassen ist, die nicht nach geistigen Fä-higkeiten zu diesem Einwirken berufen sind, undselbst unthatig und nur konsumirend nicht zu be-

gierung ihre Schritte nicht durch das Partikular - In-teresse einzelner Stände leiten läßt, und keiner Sinwvh-nerklasse ein Uebergewicht über die andern gestattet.Oer möglich zahlreichste gebildete Mittelstand ist dieHauptstütze der Staaten; der großen Macht des Mit-telstandes sind alle jene Bewegungen nnsers Zahrbun,derts zuzuschreiben, welche ans dem veränderten Zu-stand der Gesellschaft mit einer Art von Naturnoth-wendigkeit hervorgingen. In dem Mittelstände bildetesich erst eine Nation im politischen Sinne des Worts,in ihm erhielten die Könige erst wahre Unterthanenstatt bloßer Vasallen und Knechte. Die Aristokratieist der Gegensatz des Bürgerstaats; dieser hat dasPrinzip der Gleichheit, jene das Prinzip der Aus-schließung. Staatsbürgerwerth ist die herrschende Ideeunserer Zeit, gegen die sich, ohne zu erliegen, nichtankämpfen läßt; wo ei» großer Gedanke das Zeitalterergriffen hat, ist jeder Widerstand vergeblich, und manerweiset der Gewalt keinen treuen Dienst, wenn manAbgestorbenes wieder ins Leben zu rufen, und nichtvielmehr die Bewegung der Zeit in sich aufzunehmensucht.