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licher gewissermaßen durch die Materialität, das Blei-bende der Grundlage als jene Erbaristokratic, diemit dem Wandel der Zeiten und dem Untergängeder Geschlechter zu Grabe geht.
Der Feudalnerus, das ganze Gerüste der stu-fenweiscn Unterordnung der Gewalten, selberder Gewalt, dem Recht des Stärkeren entsprossen,ist gefallen, mit der Zeit, der es angehört: Ein-heit der Gewalt, und stufenweise Unterordnungder Orgaue, Gleichförmigkeit im Innern, geistigund physisch frei-thätigcs, produktives Leben derEinzelnen, durch Willkühr Andrer unverkümmert,machen den Charakter unsrcs monarchischen Bürger-staats aus. Diesen noch mehr zu läutern, nochreiner darzustellen, ist die Aufgabe unserer Zeit.Mit dem gesellschaftlichen Zustande, mit den Be-dürfnissen des Mittelalters sind auch seine Formenund Verfassungen uns entfremdet. Zu dem Be-griffe des Staates im ucuern Sinne fehlte denpolitischen Körpern jener Zeit noch sehr viel: diereine Staatscinheit, nach der die Vernunftseit Jahrhunderten gerungen, die nicht dem Idolunsrcr Zeit allein gemäß ist, sondern diedurch den Eutwickelnugsgang aller frü-heren Perioden vorbereitet ist, und immernäher tritt, die sich in den spätcrn Jahrtausendenvielleicht zu einer allgemeinen Völker- oder Wclt-einheit erweitern wird, diese reine Staatseinheitlag noch nicht in dem Vcwußtseyn jener Zeiten:sie ist erst die Frucht eines viele Jahrhunderte lan-gen Bildungsprozesscs. In Deutschland wurde sievorbereitet durch die Bildung kleinerer Kreise, die