Druckschrift 
Die Ansprüche unserer Zeit an die bürgerliche Gesetzgebung in nächster Beziehung auf die bei der Gesetz-Revision für Rheinpreußen sich ergebenden Fragen
Entstehung
Seite
260
Einzelbild herunterladen
 

WO

mich dem lokalen und temporären Vedürfm'ß ange-ordnet werden sollten, durchaus fremd sind.

Eine glanzende Seite unsrer Gesetzgebung undVerfassung aber ist die Vernichtung der Fesseln,die das Grundeigcnthum beschwerten, und die Läu-terung des öffentlichen Zustandcs durch Aufhebungsolcher Verhaltnisse, welche den höhern Prinzipiender Staatsverwaltung nicht angemessen waren.

Daß Befreiung des Grundeigenthums vonallen den Prästationen, die der Obereigenthümcrin Anspruch nahm, von Zehnten und Renten allerArt, durch billige Ablösung, ein wesentliches Beför-derungsmittel des Wohlstandes ist, dies erkenntkeine Regierung lebendiger, wie die unsrigc, undkeine ist mit regerem Eifer darauf bedacht, denDruck, der auf den klciuern Besitzern lastet, denin der Vorzeit der Starke dem Schwachen aufge-bürdet, in einer alle Interessen berücksichtigendenWeise, gelind und unmerklich zu heben, wie gradedie preußische Regierung. In unserer Provinz batdie französische Gesetzgebung den Grundstein dazugelegt; indessen verfährt unverkennbar unsere Ne-gierung bei diesem Geschäfte mit mehr Umsichtund Schonung, überhaupt mit deutscher Gründ-lichkeit und deutscher Ehrlichkeit, insbesondre auch,wo der Zehnte dem Domainen-Fiskus angehört;es wäre nur zu wünschen, daß überall streng nachdem Sinn der Regierung, mit möglichster Scho-nung, besonders der kleinen Grundbesitzer, verfah-

') Beispiele hierzu liefert das A. L. R. in Th. I. Tit. S.z, SS. KS. folg. LS. folg. LS. S1. 91. 92. 95. u. f. w.