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Die Ansprüche unserer Zeit an die bürgerliche Gesetzgebung in nächster Beziehung auf die bei der Gesetz-Revision für Rheinpreußen sich ergebenden Fragen
Entstehung
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Spiel; indem es Rcchtsvorthcilc an die Hingebungknüpfte, schläferte cö das Gewissen ein, und schwächtedie Angst vor den Folgen. Ein solches Systemmuß die Tugend des Geschlechtes untergraben, zudessen Beschützer es sich aufwirst; es macht dieSünde zur Erwerbsquelle, und muß die Zahl derunehelichen Geburten ins Ungeheure vermehren; esruft die gemeinsten Jntrigucn der Buhlerei, dieschmuzigsten Prozeduren, die ruchlosesten Meineideins Leben, und setzt den ordentlichen Bürger, wenndie Schlechtigkeit nur recht listig den Schein gegenihn zu erregen weiß, der Gefahr aus, daß seinenBetheurungen und Einreden zum Spotte, — denpekuniären Nachtheil unangesehen, eine Schmachan ihn geheftet wird, die ihm jeden Tag seinesLebens verbittern muß.

Man wollte den Kindsmord verhüten; diesenZweck hoffte man zu erreichen, indem man die Ver-heimlichung der Geburt mit harten Strafen be-drohte, den Vater des Kindes zur Entschädigungund Alimentation verpflichtete, und überhaupt durchAssimilirung des ganzen'Verhältnisses mit der wah-ren Ehe das natürliche Gefühl verschuldeter Schmachauf der Seite des Weibes zu beschwichtigen suchte.

Man konnte ans diesem Wege seinen Zwecknicht erreichen. Aus Roth wird das Verbrechenselten begangen, sonst befänden sich die ehelichenKinder armer Eltern in derselben Gefahr. Mag aberauch die Roth häufig dazu beitragen, das Gefühleiner Unglücklichen zu bestürmen, gleich viel: manwollte die Gefahr, welche aus der Noth entspringt,vermindern, indem man den Vater mitverpflichtete;