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Diese neue Dex llulia würde vielleicht zum Ver-derben der Menschheit sehr praktisch geworden seyn:
man das Concubinat an die Stelle der Ehen, denEgoismus an die Stelle der Moralität. Hier könnenwir mit den Worten der französischen Gesetzgeber aus'rufen: ttuullcl los ubus llo sollt gus I' ouvi -ÄAS (losl>ussious, ils peuvollt sitre oorriz;ös pur los lois;Iiuris guuncl Iis sollt 1'ouvrnxs des lois, lo mal estkoourublo, pur oo gu ' il est Nuus lo romöilo memo.— Diso. pröl. «Z. z>. p. ä. o. o. — Zu ihrer Zeitfand diese „Erfindung" der preuß. Gesetzgeber selbstbei Ausländern großen Beifall; siehe z. B- dllrio-bona <>o Zu Zlollarclilo pi-ussjeuuo sous Idröllerio toKrnocI. t'oiu V. p-iA. L63. ( Paris 1788.) Allerdingsmochte auch das Institut bei sehr korrupten Ansichtenund Sitten noch Verbesserung versprechen: daß manübrigens bei großer Genialität in große Jrrthümcrgerathen ist, wird auch von den wärmsten Verehrernnicht in Abrede gestellt. Derselbe Mirabean sagt,lbiil. zmx. LtN. ,,llais cortuilloinvllt lo nouvoausg'stomo I>rllsstoll — die neue Prozeßordnung — <tol«älminued iutiulmont lo uombro «los i>rooös;" —wogegen es in einem in Beziehung auf die Revisionder Gesetzgebung erlassenen Zustizministerial-Neskripte,dessen wesentlicher Inhalt in der allg. Zeit. v. 3tenFebr. 1826 abgedruckt ist, heißt: „Bei der Prozeß-ordnung soll es hauptsächlich darauf ankommen, dengerechten Klagen zu begegnen, daß die Kräfte der Ge-richtsbehörden und der Einzelnen auch bei pflichtmä»ßiger Anstrengung nicht mehr hinreichen, die Masseder Geschäfte zu bestreiten, welche sich seit 1760 we-nigstens um daS Sechsfache vermehrt haben,und nach Ausweis der Prozeßlisten noch immer imSteigen sind." —
Die Einführung der Schiedsgerichte in meh-reren Provinzen ist ein redender Beweis von dem gu-