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Große Lehren kann hier der Gesetzgeber ausder Geschichte schöpfen. Die lange Bahn aller hi-storischen Gestaltungen im Leben der Völker entlanglaßt sichs verfolgen, wie kräftige sittliche und po-litische Haltung der Völker auf der einen, undstrenge Ehegcsctze und ein würdiges Familienlebenauf der andern Seite in ununterbrochener Wech-selwirkung stehen: wie der kräftigere und reinereVolkscharakter auch in einer höhern Moralität derEhcgesetze sich kund gibt, mit der allmahligen Ver-derbnis? stufenweise auch die Lockerheit der Ansichtenund Sitten in Beziehung auf das eheliche Lebenhervortritt, und wie nachher, wenn die Gesetzge-bung ihren eigentlichen Standpunkt verkennt, undkeinen festen und kräftigen Damm den immer ra-schern Fortschritten der Sittcnvcrschlimmernng ent-gegensetzt, die Staaten in einem Strome von Ver-derbnis? untergehen.
Freilich läßt sich ein verderbtes Geschlecht zurTugend nicht zwingen; doch muß das erste Augen-merk des Gesetzgebers scyn: die Schranken derSitte zu befestigen, dem Laster nirgendwo auch nurmittelbar Begünstigung angedeihen zu lassen, vonder Unsittlichkeit nicht die Schande hinwegzuneh-mcn, und der scheinbaren Glückseligkeit Wenigeroder der Billigkeit gegen Einzelne das wahreHeil des Ganzen nicht aufzuopfern. Die Kraftder Staaten beruht in der Kraft der Sittengesetze;wer diese verachtet, wer die engsten, am innigstendas eigne Individuum umschlingenden Bande schän-det, und als Mensch und als Familienglied vongrober Makel steh nicht frei erhält, dessen Sinn