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Die Ansprüche unserer Zeit an die bürgerliche Gesetzgebung in nächster Beziehung auf die bei der Gesetz-Revision für Rheinpreußen sich ergebenden Fragen
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scgnenzcn und Collisionen dcr Mangel einer reinenund richtigen Sondcrung kirchlicher Dinge vombürgerlichen Rechte führen muß.

Trauen, Taufen und Begraben sind geistlicheGeschäfte; de» drei wichtigsten Momenten des mensch-lichen Lebens ist durch die Religion, die einen soallmachtigen Einfluß auf die sittliche Ordnung be-hauptet, mit großer Weisheit eine Weihe und Hei-ligung gegeben; es ist eine schone Idee, daß dieReligion uns ins irdische Leben einführt, daßsie uns wieder einführt in das erhöhte mo ra-sche Leben, das mit der Verbindung dcr Ge-schlechter beginnt, und uns zuletzt hinüber geleitetaus dem irdischen Seyu in das erhöhte geistigeLeben, das rein ist von irdischer Zuthat, wie desChristcnthums geläuterter Glaube lehrt. In deuZeiten einer unvollkommncren Staatöorganisation,und besonders bei einer völligen Einheit dcr Reli-gion, mochte man dcr Controlle, welche die Geist-lichkeit über die Geburten, Heirathcn und Stcrb-fälle in ihren Tauf- Trainings- und Stcrbcbüchcrnführte, ein öffentliches Ansehen und eine Bedeutungin Beziehung auf das bürgerliche Recht beilegen;damals war die bürgerliche Verwaltung noch nichtin dem Maße geordnet, um über diese VerhaltnisseAufsicht und Nachweise führen zu können. Gewißaber erfordert die Wichtigkeit dieser drei Momentefür das bürgerliche Recht die Mitwirkung einesbürgerlichen Beamten in unserer Zeit um so mehr,da die Grenzen dcr kirchlichen Gemeinden mit de-nen dcr bürgerlichen Gemeinden regelmäßig nichtzusammenfallen; da überdies so vielerlei Rcligions-