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statt .die sittliche Erhebung der Gesammthcit zufördern und ihren geistigen Znstand zu veredeln,verderblich und zerstörend auf die Moralität desVolkes einwirken. Geistige Vervollkommnung seydas erste Ziel der Gesetzgebung: nur dies kanneine dauerhafte Wohlfahrt der Staaten gründen.Moralische Rücksichten können manchmal selbst for-dern, daß die wirkliche oder scheinbare WohlfahrtEinzelner aufgeopfert werde, wie bei den Ehc-Ge-setzen dies noch näher ausgeführt werden soll: dennwo es sich um die Moralität, um die sittliche Hal-tung der Gesammtheit handelt, da ist es besser,daß unter der gesetzlichen Vorschrift Einzelne lei-den, als daß der Keim zur Verdcrbniß des Gan-zen gelegt werde.
Die Gesetzgebung muß, nach Maßgabe derSinnesart des Volkes, mit welchem sie zu thunhat, die richtige Mittclstraße halten zwischen zugroßem Vertrauen in die Moralität, Edelsinn,Rechts- und Wahrheitsliebe der Bürger, wodurchder Schlechtigkeit und Jmmoralitat ein weites Feldzu gewissenlosem Treiben geöffnet wird, und zwi-schen einem ängstlich wachsamen, starren und lah-menden Mißtranen, das, überall auf einen schlim-men Geist berechnet, den Verkehr der Menschen zueinem todten Mechanismus machen will, in welchemdie persönlichen Eigenschaften Dessen, mit dem manzu thun hat, gleichgültig sind, und die Menscheneinander mehr nicht, als Zahlen gelten, so daßder moralische Werth bedeutungslos wird, und mitder Achtung vor dem moralischen Werth der Men-schen die Mvralitat selbst nach und nach aus allen