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Die Ansprüche unserer Zeit an die bürgerliche Gesetzgebung in nächster Beziehung auf die bei der Gesetz-Revision für Rheinpreußen sich ergebenden Fragen
Entstehung
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Prinzip Nr cht war, mit weniger Schonunggegen das Recht im Besonder» aufgestelltwerden durfte: dies ist unter andern Verhältnissenganz unthnnlich und wahrlich nicht wünschenswert!).Auch wird es wohl Niemanden einfallen, die mitder Einführung der französischen Gesetze in deut-schen Ländern verbundenen Ungerechtigkeit recht-fertigen zu wollen; denn selbst da, wo ganze Rechts-verhältnisse wegen ihrer Gemcinschädlichkeit im In-teresse der Gesellschaft zerstört werden müssen, mußdemjenigen Theile, dem von seinen Vermögensrech-ten etwas genommen wird ein billiger Ersatz werden.

Unendlich schwer ist es hier manchmal, aus-zmnitteln, was den Anforderungen der Billigkeitunter solchen Umständen entspricht. So gibt esmanche Rechte, die gegenwärtig in einer drücken-deren Stellung gegen die übrigen Seiten des Lebensda stehen, wie ehemals, und deren gänzliche Auf-hebung durch die Einsichten des Zeitalters schonvorbereitet ist: ein Ersatz solcher Rechte nach ihremvollen Tauschwcrthc würde für den Verpflichteten of-fenbar beschwerend fcpn, und so die Abhülfe, die manbezweckte, durch das neue Gesetz gar nicht erreichtwerden; von der andern Seite ist aber auch zu be-rücksichtigen, daß der Berechtigte eine solche Be-rechtigung vielleicht zu ihrem ganzen Tanschwertheangenommen, z. B. angekauft hat, daß sie vielleichtsein ganzes Vermögen ausmacht; hier kann alsoder Gesetzgeber durch eine Berücksichtigung allerUmstände seine Weisheit vorzüglich bewahre».

Besondere Aufmerksamkeit muß der Gesetzge-ber auch darauf verwenden, daß die Gesetze nicht,