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Die Ansprüche unserer Zeit an die bürgerliche Gesetzgebung in nächster Beziehung auf die bei der Gesetz-Revision für Rheinpreußen sich ergebenden Fragen
Entstehung
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das Bessere sich nicht von je her nnd allerwärtsmit dem Fortgang der Zeit Geltung verschafft hätte,trotz dem anfänglichen Mangel an äußerer Auto-rität, wie wäre die Welt zu der heutigen Entwik-kelungsstufe gelangt? Die Weisheit und das Geniewar niemals der Großen und Mächtigen ausschließ-liches Erbtheil. Die oberste Staatsbehörde aber,die, wenn sie Das ist, was sie dem Begriffe nachsepn muß, das höchste im Staat vorhandene Wissenin sich hat oder wenigstens zu benutzen weiß, hatals höchste Potenz den Streit der Meinungen unterden Regierten zu schlichten, und die schöne Tendenzder Monarchie besteht grade darin, daß sie denZwiespalt der Vernunft, der, so weit wir heutenoch absehen können, nimmer ruhen wird, zur Ein-heit zurückzuführen hat.

Eine schwierige Aufgabe ist für die gesetzge-benden Behörden besonders diese: daß das historischGegebene mit Demjenigen, was durch die Einsichtender Gegenwart feststeht, in der Weise vereinigtwerde, daß der Vernunft des Zeitalters der Siegverschafft werde ohne Aufopferung derjenigen Rück,sichten, welche die Billigkeit gegen historisch be-gründete Ansprüche fordert; und daß ohne KränkungEinzelner die Interessen der Gcsammtheit geltendgemacht werden. Was die Gesetzgeber Frankreichszu einer Zeit konnten, wo das Bestehende zertrüm-mert, die politische Ordnung anfgclös't war, undohnehin, wenigstens eine Zeitlang, Leben und Gutihre Sicherheit und beinahe ihren Werth verlorenhatten, wo also der Zusammenhang mit der Ver-gangenheit abgeschnitten, und Dasjenige, was im