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Die Ansprüche unserer Zeit an die bürgerliche Gesetzgebung in nächster Beziehung auf die bei der Gesetz-Revision für Rheinpreußen sich ergebenden Fragen
Entstehung
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Anwendung der so zum positiven Recht erhobenenRcchtssätze auf einzelne Falle bleibt dann aller-dings Sache der Wissenschaft, diese Anwendungim Einzelnen würde, wie oben gesagt ist, ohnegrößere Vollständigkeit zu bringen, das Gesetz deswesentlichen Vorthcils einer angemessenen Kürzenothwendig berauben.

Gesetzes ohne Zweifel in seiner Dauer sich bewähren.In allen Zeitaltern der Menschbeit wirdindessen die Anwendung der höchsten Vernunftgc-setze und der Gebote der Moral auf die Rechtsverhält-nisse des bürgerlichen und politischen Lebens manuichfachverschiedene Gesetze als dem Ziele der Menschheitund der Staaten entsprechend herausstellen. Die Mensch-heit wird nie still stehen, das vollkommenste Gesetzimmer im Ideale bleiben; und in der gleichmäßigenFortschreitung des Gesetzes mit der Menschheit selbst ; inder Annäherung zum Ideale, also in der Verände-rung, ist seine relative Vollkommenheit zu suchen-Wir bekennen uns daher zu der Meinung Schillers,der, von dem obersten Grundsatze ausgehend,daßFortschreitung des Geistes das Ziel des Staates seynsoll" über die Gesetzgebung der Lykurg folgendes Ur-theil ausspricht:

Der Staat des Lykurgus konnte nur unter dereinzigen Bedingung fortdauern, wenn der Geist desVolkes still stünde; er konnte sich also nur dadurcherhalten, daß er den höchsten und einzigen ZweckeinesStaats verfehlte. Was man also zum Lobe des Ly°kurgus angeführt hat, daß Sparta nur so lange blühenwürde, als es dem Buchstaben seines Gesetzes folgte,ist das Schlimmste, was von ihm gesagt werdenkonnte."

S. d. Abhandl.:Die Gesetzgebung des Lykur-gus und Solon."