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Alles, was die sogenannten Gegner der Ge-setzbücher gegen eine plötzliche Abänderung desRechlszustandcs durch neue Gesetzbücher sagen,würde hier eine traurige Auwendung finden: eswürden sich alle die Uebel zeigen, welche nothwcn-dig erzeugt werden, wenn die Rcchtsvcrfassung »inSprüngen« abgeändert wird, während das Volkdoch »niemals seine Persönlichkeit auszieht, undauch sein gesellschaftliches Leben in der Regel nurschrittweise sich fortbewegt.« "I Schon einmalhaben die Nheinlande bei Einführung der fran-zösischen Gesetzgebung die nachtheiligen Folgen einesplötzlichen Gesetzgebungswcchsels empfunden: schoneinmal hat der Gcsctzgebungswechsel eine reicheAussaat heilloser Prozesse über die Provinz gebracht,ist die Quelle unzähliger Harten und Unbilligkeitengeworden, und hat schon einmal jene unvermeid-liche Rcchtsungewißhcit und Rechtsvcrwirrung er-zeugt, die sich durch viele Jahre so sortgczogen hat,und zum Thcil noch fortwährt. Und dabei kommtder höchst wichtige Umstand noch in Abrechnung,daß der Code an dieStelle einer schlech-ten, veralteten, verworrenen Gesetzge-bung trat, dringenden Bedürfnissen derZeit Abhülfe gewährte, und neben der au-genblicklichen Rechtsunsichcrheit eine dauerndeRechts-sicherheit versprach, wie man sie früher nicht ge-kannt; es kommt hier wesentlich in Betracht, daßdie Zeit den gewöhnlichen Entwicklungs-gang ebenfalls verlassen hatte, und die Rechts-vcrfassung gewissermaßen »der Sprünge« be-
^ Unterholzner. a. a. O. S. XI..