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Die Ansprüche unserer Zeit an die bürgerliche Gesetzgebung in nächster Beziehung auf die bei der Gesetz-Revision für Rheinpreußen sich ergebenden Fragen
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richte von Kauflenten ein schnelles und wirksamesRecht zu schaffen, rechtfertigt diese Einrichtung umso mehr, da sehr häufig von Zweifeln über dasRecht gar nicht die Rede ist, sondern Alles daranliegt, schnell cin Urtheil zu erlangen: überdies auchim Falle der Berufung die gewöhnlichen Appella-tionsrichtcr eintreten. Freilich mochte es aber einswesentliche Verbesserung der jetzigen Einrichtungseyn, wenn in erster Instanz ein ordentlicher, wis-- senschaftlich gebildeter Richter den Vorsitz führte;hingegen in zweiter Instanz ebenfalls Handelskun-dige an dem Verfahren Theil nehmen.

^)ei den nachfolgenden Betrachtungen über dasCivilrecht, den Hauptgegcnstand dieser Blätter, wirdhauptsächlich dasjenige hervorzuheben seyn, wasdie Rücksicht auf den Charakter der Zeit und nnsreöVolkes, nach unsrer Ueberzeugung, als Bedürfnißin der Gesetzgebung ergeben möchte, was an denbestehenden Gesetzen gut ist, und welche Abände-rungen und Verbesserungen für die Verhältnisseder Provinz wünschcnswerth erscheinen möchten.Wenn daher auch die Rheinischen Institutionenund die Bedürfnisse der Rheinprovinzen der Haupt--gegcnstand unsrer Bcurtheiluug sind, so werden dochdie Bedürfnisse des ganzen Staats in so weit nichtunberührt bleiben, als so Manches, was von der