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Mischen Gesellschaft noch nicht erhoben hatten,erkannten auch jene Vernunftprinzipien, jenesnatürliche Recht, noch nicht: ihre Vernunftwar noch nicht so weit zum Bcwußtseyn ge-diehen. Treffen aber auch heut zu Tage meh-rere gebildete Menschen zusammen, ohne Ge-setz in unbewohntem Lande: so wird, so langejeder seinen Begierden folgt, und höchstensvon seiner individuellen Ansteht von dem, wasvernünftig (natürliches Recht) ist, sich leitenläßt, bei vorfallenden.Eollisioncn die physischeUebermacht siegen, und von Recht und Strafekann keine Rede seyn. Sobald sie aber inAnerkennung gewisser Rechte mit einander über-einkommen, bilden sie auch schon einen politi-schen Verein, der um so ausgebildeter wird,je vollständiger dieses gemeinsam Aner-kannte die Lebensverhältnisse umfaßt, und jefester es sich als Zwangs recht gestaltet.Recht besteht daher nur im Staate, und um-gekehrt ist die Existenz des Rechtes von derExistenz des Staates bedingt; denn das Rechtist das Bindemittel, durch welches Personenzum Staate vereinigt werden.
5) Wie sich stufenweise die besondre Vernunft eines Vol-kes entwickelt, d. h. die Eine, unwandelbare, ewigeVernunft, aber in der individuellen Gestalt, die durchdie unzähligen Einflüsse, denen der geistige und phy-sische Mensch ausgesetzt ist, bedingt wird, so cntwik-kclt sich auch die politische Ordnung und das Rechts-lcbeu des Volkes in seinein eigeuthümlicheu Geiste.Nur der flachste Rationalismus will alle Völker, alle