Druckschrift 
Die Ansprüche unserer Zeit an die bürgerliche Gesetzgebung in nächster Beziehung auf die bei der Gesetz-Revision für Rheinpreußen sich ergebenden Fragen
Entstehung
Seite
58
Einzelbild herunterladen
 

58

Begriff des Verbrechens falle, auf welches die An»schuldigung lautet; und eine Menge andrer Fra-gen, deren richtige Erkcnntniß einen richtigen Ur-theilsspruch der Geschwornen bedingt, sind wissen-schaftlicher Natur, und setzen entweder eine Kennt«niß der zum Theil schwierigen Grundsatze der all-gemeinen Strafrechtslehrc, oder wenigstens eine,durch juristisches oder philosophisches Studium ge-schärfte Denkkraft voraus.

Hicdnrch stellt es sich dann als unleugbar her-aus: daß das Institut der Geschwornen in seinerjetzigen Gestalt keineswegs dem Zwecke der Ge-setzgebung vollständig entspricht.

Soll die Entscheidung über die faktische Frageüberhaupt von dem eigentlichen Nichteramte ge-trennt bleiben, so mochte es am zweckmäßigstensepir, daß nach einer zeitgemäßen, auf einem ver-nünftigen Prinzip gegründeten Wahlordnung Eol-lcgicn unbescholtener, einsichtsvoller, juristisch undphilosophisch gebildeter Männer eingerichtet wür-den, die, für längere Zeit erwählt, in dem Bezirkedes Appellationshofes das Geschwornen-Amt wahr-nähmen. Indessen läßt sich noch der Umstand

*) Aengstlich oerechnende Finanz-Männer, die der gegen-wärtigen Geschwornen-Verfassung die Unentgeltlichkeitder Verrichtung znm wesentlichen Vorzüge anrechnenmöchten, sollten vielmehr die Nachtheile in Anschlagbringen, welche den Familien und mittelbar demStaate dadurch erwachsen, daß so viele Menschen ih.rem Geschäfte und Gewerbe, so wie der Besorgungihres Hauswesens auf mehrere Wochen entzogen wer-den. Daß auch der Moralität das Juryleben nichts