Druckschrift 
Die Ansprüche unserer Zeit an die bürgerliche Gesetzgebung in nächster Beziehung auf die bei der Gesetz-Revision für Rheinpreußen sich ergebenden Fragen
Entstehung
Seite
57
Einzelbild herunterladen
 

mehr der Verstand; Wenige aber sind sich dossenbewußt, und können den Zergliederungen des Psy-chologen folgen. Dazu kann der Verstandesmenschirren, wie der Gefühlsmensch, und Wer wollte amEnde sich zum Ccnsor aufwerfen, wenn das Ge-setz wirklich nur Verstandes - oder nur Gefühls-menschen für tauglich zum Geschwornen - Amte er-klärte? oder wie lassen sich im Individuum über-haupt diese Gränzcn ziehen?

Will man nun überhaupt lieber die freie Ucbcr-zcugung gebildeter einsichtsvoller Bürger als denAusdruck des Objektiv-wahren gelten lassen, alsdurch ein strenges juristisches Beweisvcrfahrcn dieWahrheit zu ermitteln suchen, so ist freilich dieAuswahl der Geschwornen von höchster Wichtig-keit. Die Einsichtsvollsten und Besten unter denBürgern werden auch die besten Geschwornen seyn.Die geistige Fähigkeit, das Amt zu ver-sehen, nicht die Vermogensverbältnisseund die Fähigkeit es unentgeltlich zu ver-sehen, müssen in Betracht kommen, wo es die hei-ligsten Interessen der Menschheit, der Mitbürgerhöchste Güter gilt, und es ist eine Unvollkommcn-hcit des Gesetzes, wenn es die Höchstbestencrteuvorzugsweise zu der so hoch verantwortlichen Ver-richtung beruft. Unverkennbar machen auch ge-sunder Menschenverstand und unpartheiliche Recht-lichkeit den guten Geschwornen noch nicht aus,wie man wohl zu glaubcu geneigt ist. Rcchts-kenntnisse und philosophische Bildung sind wesent-lich erforderlich, um über den subjektiven Thatbc«stand, um darüber entscheiden zu können: ob dasin concreto vorhqndene Faktum auch unter den