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Die Ansprüche unserer Zeit an die bürgerliche Gesetzgebung in nächster Beziehung auf die bei der Gesetz-Revision für Rheinpreußen sich ergebenden Fragen
Entstehung
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wird, zugleich aber auch durch reknc Vernunftthatig-kcit die Wahrheit gefunden werden kann, wo alsodie Geschworncn entweder blos auf das Gefühloder blos auf den Verstand angewiesen werdenkönnen; wenn bis zu diesem Zeitpunkte der ge-nannte Schriftsteller die Geschwornenverfassuugaufgeschoben wissen will, so kann man ihm mitRecht entgegnen, warum denn grade dieseStaatseinrichtung ans einen idealisirten Znstandder Menschheit hinverwiesen werden soll, einenZustand, der nie bestand, weil die Gesammtheitniemals zur höhern Sinnlichkeit vollkommen sicherhob, und niemals bestehen wird, weil dieGesammtheit sich niemals zur höchsten Vernunft-eutwickclunz erheben wird. Vollkommuc Wahr-heit zu finden, ist dem menschlichen Geschlechte nichtbeschieden; Geschworne irren, und werden in kei-nem Zeitalter über den Irrthum sich erheben; aberdie Richter eben so wenig. Die Geschworncn sindeben solche Menschen, wie die Richter; sie habenein menschliches Gefühl und einen menschlichenVerstand, wie die Nichter; bei einem zweckmäßigenWahlprinzip kann man sogar annehmen, daß sienoch in etwa mehr, und reineres Gefühl und mehrVerstand haben wie die Richter (weil die Aus-wahl größer ist). Dagegen haben sie nicht gleiche

Leidenschaften haben immer ihren Einfluß auf dieMenschen ausgeübt, und stärker, als heute, in rohenZeitalter». Die Sinnlichkeit w i rd erst eine höhere,mit der Entwickelung des menschlichen Bewußtseynsüberhaupt, und derfromme Instinkt" hat niemalsden Menschen die Wahrheit und das Rechte mit völ'liger Reinheit ins Herz gegeben.