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Die Ansprüche unserer Zeit an die bürgerliche Gesetzgebung in nächster Beziehung auf die bei der Gesetz-Revision für Rheinpreußen sich ergebenden Fragen
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Ermangelung des absolut Guten dasjenige einst-weilen anerkennen, was sich durch den Erfolg ambesten bewährt.«

Auch wir sind der Meinung, daß das Besseresich durch den Erfolg bewähren, und eine einmalbestehende Gesetzgebung, die der Geist der Ge-sammthcit nicht von sich abstößt, sondern die in Le-benskraft mit dem Organismus des Ganzen sichverbindet, die dem Volke eigen geworden ist,ihrer Abstammung wegen nicht mehr angefeindetwerden darf; indessen ist in der Regel grade derErfolg noch Streitsache; bei der Erwägung derVorzüge und Mangel einer Gesetzgebung im Ver-gleich mit einer andern bringt in der Regel Jederein eignes Gewicht mit, und was der Eine einenglücklichen Erfolg nennt, das erfüllt den Andernmit Mißbehagen. Der Gesetzgeber, der einen sichernund ehrlichen Weg gehen will, wird also den Er-folg nicht nach seiner subjektiven Ansicht, sondernnach dem Bcwußtseyn des Volkes, an-schlagen.

Es ist aber eine Thatsache, die nicht wegge-leugnet werden kann, daß jene Gesetze, durch dieArt ihrer Einführung schon Haß und Widerspruchzu erwecken geeignet, aufgedrungen vom übcrmü-thigcn Feinde, nicht das Werk deutschen Gei-stes, somit auch deutsche Nationalitätnicht berücksichtigend, und Manches berührend, wasunfern Fürsten nicht gefallen, unserem Volke nichtfrommen konnte, dennoch dem größten Theite nachmit dem deutschen Leben verwachsen sind: daß ineinem nicht unansehnlichen Thcile von Deutschland