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Die Ansprüche unserer Zeit an die bürgerliche Gesetzgebung in nächster Beziehung auf die bei der Gesetz-Revision für Rheinpreußen sich ergebenden Fragen
Entstehung
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eine fünf und zwanzigjährige Prüfung im Ganzenein vorteilhaftes Resultat festgestellt, und die Zu-friedenheit mit ihren mannichfaltigen Vorzügen inhohem Maße das Verlangen nach Verbesserung ih-rer unleugbaren und vielfachen Mängel überwiegt.

Lange verhallt ist ja auch das Wort Derjeni-gen, welchen der erwachte Geist deutscher Einheitund Freiheit (der dich, o Vaterland gerettet hat!)den Fluch eingab über Alles, was von Frankreichkam, und den Wahlspruch, daß das deutsche Volkfortan nichts mehr gemein haben müsse mit derblutigen Nation. So etwas kann freilich auchnur der Drang des Augenblickes rechtfertigen.Französischem Ucbcrmuthe und französischem Leicht,sinne, wo er feindlich entgegentritt der Wohlfahrtunseres Volkes, wird des Deutschen Kraft mitNachdruck zu begegnen wissen: aber das Gute undRechte wird sich immer geltend machen durch sei-nen eignen Werth, es komme, woher es komme.Sollen wir uns die Augen verbinden, damit unsnicht die ncmliche Sonne leuchte, die auch dem

P Freilich sind jene Gesetze das Werk, nicht der neue-rungssüchtigen und plüuderungslustigen Masse, son-dern der Edeldenkenden und Gebildeten in der fran-zösischen Nation, und ob sie gleich von Frankreichkommen, so gehören sie doch mehr unsrer Zeit über-haupt, als einem einzelnen Staate an: im Verfolgdieser Schrift wird daher auch eine wiederholte Hin-verweisuug auf die Herkunft nnsrer Zusiizverfassung,da, wo es hierauf nicht ankommt, umgangen werden,und von einem Rheinischen Civilrcchte, einer Rhei-nischen Rechtsverfassung die Rede seyn.