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dcr Bewohner der andern deutschen Staaten nachähnlichen Fortschritten znm Besseren.
Es ist seitdem nicht mehr verstummt die Klageum Abhülfe; es haben nicht nachgelassen die Vor,schlage zu Reformen, und der Verfall des Rechteswar so allgemein fühlbar, daß selbst achte Deut,schc in dcr Einführung der neu-französischen Rechts-vcrfassnng einen, wenn auch in mancher Beziehungherben, Gewinn und eine, wenn auch gewaltsame,doch heilbringende Erscheinung erblickten. Waskümmert es den unbefangenen Denker, daß dcrCode dem Eroberer diente »als ein Band mehr,die Volker zu umschlingen;« *) er weiß auch: »daßder selbstsüchtige Mensch niedrige Absichten zwar ver-folgen kann, aber absichtslos dadurch der Forderunghöherer Zwecke dient.« (Schiller). Was kümmert esden Denker, daß dieser Bau aufgerichtet worden,nachdem der Sturm der Zeit den alten zertrüm»mert hatte; muß er nicht jene Zerstörung, dcr dasBessere sein Dascyn verdankt, als ein Gluck an-sehen, und das Schicksal preisen, daß es auch desEroberers Hand mit Weisheit lenkte?
»Wäre aus dem Civilgesetz etwas als ver-werfliches Erzcuguiß dcr Revolution wegzuschaf-fen,« — bemerkte vor sechs Jahren von Op-pen, **) — »so würde das jetzige Frankreich überdiesen Punkt nicht lange schweigen.
»Die günstigen Verhältnisse bei Entstehungdes Gesetzes — so fahrt er fort — erklären einen
*) Savigny, Vom Beruf u. z. Seite 57.
55) Vergleichuug der französische» und preußischen Ge-setze. Cöln 1827. I. Heft. S. 69. 70.